Für den Führerscheinerwerb gehören der Sehtest und der Erste-Hilfe-Kurs zum Programm. Die Bescheinigungen werden der Fahrschule mit der Anmeldung vorgelegt.
(firmenpresse) - Der Sehtest für den Führerschein kann vom Augenarzt, Augenoptiker oder einer anderen Stelle bescheinigt werden, sofern die entsprechende Qualifikation und geeignete Untersuchungsgeräte vorhanden sind. Aspiranten für die Führerscheinklasen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E müssen ein Gutachten des Augenarztes vorlegen. Die Anforderungen für das Sehvermögen im Straßenverkehr können auch mit Brille oder Kontaktlinsen erfüllt werden. Im späteren Führerschein wird dann die Sehhilfe als Voraussetzung für das Fahren des Fahrzeugs eingetragen. Bei der Führerschein-Anmeldung darf der Sehtest nicht älter als zwei Jahre sein. Handgriffe, die beim Verkehrsunfall helfen, das Leben von Verletzen zu retten, werden im Erste-Hilfe-Kurs erlernt. In neun Unterrichtsstunden lernen die Teilnehmer das zielgerichtete Vorgehen im Notfall ebenso wie das Absetzen eines Notrufs und erste lebensrettende Maßnahmen.
Der Sehtest und der Erste-Hilfe-Kurs dienen als wichtige Voraussetzung für den Führerscheinerwerb. Darüber informiert die Intensivfahrschule Peters aus Wesel.
Anmeldung zum Führerschein mit Sehtest-Testat und Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung
In neun Unterrichtseinheiten lernen die Führerscheinaspiranten im Erste-Hilfe-Kurs wie sie sich in Notfällen oder bei geringfügigen Verletzungen im Straßenverkehr richtig verhalten. Die Kurse sind mit einem größeren Praxisblock und einem kleineren Theorieblock ausgestattet. Die lebensrettenden Maßnahmen am Unfallort gehören mit zum Angebot des Erste-Hilfe-Kurses. Mit mehr Bezug zur Praxisnähe orientiert sich Deutschland an dem EG-Standard. Der Kurs unterstützt Führerscheinaspiranten, im Ernstfall wirkungsvoll helfen zu können. Zum eigenen Nutzen wird den Führerscheininhabern empfohlen, den Erste-Hilfe-Kurs in regelmäßigen Intervallen zu wiederholen, um bei der Unfallhilfe im Straßenverkehr stets auf dem aktuellen Stand zu sein. Der Sehtest wird bei einer qualifizierten Stelle, beim Augenarzt oder Augenoptiker, durchgeführt. Die Sehleistung wird dabei in der Maßeinheit Visus gemessen und muss den minimalen Wert von 0,7 erreichen.
Kann der Sehtest nur mit einer Brille oder Kontaktlinsen als Sehhilfe absolviert werden, wird das Tragen der Sehhilfe verbindlich in den Führerschein eingetragen.
Für Informationen zu den Bescheinigungen steht Peters Intensivfahrschule aus Wesel gerne zur Verfügung.
Trappstraße 16, 46483 Wesel