(ots) - Liebe Kollegen,
das Arbeitsgericht Eberswalde hat die Versetzung des Leiters vom
Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin für unwirksam erklärt.
Eberswalde. Die Ablösung und Umsetzung von Martin Flade, dem
Leiter des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin, ist für unwirksam
erklärt worden. Das entschied das Arbeitsgericht Eberswalde (Barnim),
schreibt die Märkische Oderzeitung in ihrer Ausgabe vom Freitag. Wie
es hieß, folge das Gericht ausdrücklich nicht den Vorwürfen des
Landesamtes für Umwelt. Die Behörde hatte die
Kooperationsbereitschaft des Naturschützers kritisiert.
Der Landschaftsplaner sollte zum Beginn dieses Jahres in das
Referat für Gewässerentwicklung wechseln. Er entschied sich jedoch
für eine schlechter bezahlte Referentenstelle im Bereich
Großschutzgebiete. Gegen seine Versetzung reichte er eine Klage ein.
Das Landesamt wollte am Freitag keine Stellungnahme zu der
Gerichtsentscheidung abgeben. "Wir warten die Urteilsbegründung ab",
erklärte ein Sprecher. Das sei in solchen Fällen üblich.
Die schriftliche Begründung wird in drei bis vier Wochen erwartet.
Danach hat das Land einen Monat Zeit, um zu entscheiden, ob es in
Berufung geht. Sollte es diesen Weg gehen, steht dem Land noch einmal
eine Monatsfrist für eine Begründung zu. Sollte es zu einer weiteren
Verhandlung kommen, würde die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung
frühestens im Herbst vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt werden.
Wird keine Berufung eingelegt, müsste Flade Ende Juni wieder auf
seinem alten Posten eingesetzt werden.
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