(ots) - Selten ist eine Mehrheitsentscheidung im
Bundestag mit so vielen Zweifeln, Fragen und vielleicht auch
schlechtem Gewissen begleitet worden wie die gestrige namentliche
Abstimmung zum Behindertengleichstellungsgesetz. Dabei hat eine klare
Koalitionsmehrheit für die Reform des Gesetzes votiert. Die Proteste
von Behinderten- und Sozialverbänden blieben ungehört. Auf der
Habenseite ist zu verbuchen, dass das neue Gesetz auf jeden Fall erst
einmal einige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen
hierzulande bringen wird. Es wurde endlich die
Uno-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt, die formal in
Deutschland längst gilt. Dass Bundesbehörden barrierefrei werden,
dass Behörden ihre Schreiben statt im unverständlichen
Bürokratendeutsch in einfacher Sprache abfassen und dass es für
Streitfälle mit Behörden eine kostenlose Schlichtung gibt, ist nicht
von der Hand zu weisen. Zugleich jedoch bleibt das Gesetz auf halbem
Wege stehen. Private Einrichtungen, vom Bäcker über die Arztpraxis
bis zum Kino, werden nicht ebenfalls verpflichtet, für
Barrierefreiheit zu sorgen. Hoffentlich tun sie es dennoch. Viele
haben es längst, völlig freiwillig und ganz selbstverständlich getan.
Nicht nur, weil auch Menschen mit Behinderung Kunden, Patienten oder
Gäste sind, denen man das Einkaufen, den Restaurantbesuch, überhaupt
die Teilnahme am öffentlichen Leben erleichtern sollte, sondern ganz
einfach aus Solidarität mit diesen Mitmenschen.
Pressekontakt:
Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
nachrichten(at)mittelbayerische.de