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Mittelbayerische Zeitung: Richtig hinlangen / Die Länder drängen auf eine Verschärfung des Strafrechts. Was es aber braucht, ist eine umfassende Reform. Leitartikel von Marianne Sperb

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(ots) - Niemand darf mein Haus betreten, ohne dass ich
es erlaube. Niemand darf in meine Handtasche greifen, ohne dass ich
es gestatte. Aber jeder darf meinen Körper begrapschen, ohne mein
Einverständnis zu haben. Der nackte Wahnsinn? So ungefähr sieht
jedenfalls die aktuelle bundesrepublikanische Gesetzeswirklichkeit
aus. Der fehlende Grapscher-Paragraf ist nur ein Punkt in der Liste
von Empfehlungen, die die Länder der Bundesregierung jetzt als
Hausaufgabe aufgeben. Kern der Forderungen ist besserer Schutz vor
Vergewaltigung. Die Reform ist die Chance, Rechtsgefühl und Gesetz
ein Stück näher zusammen zu bringen. Aber der Teufel steckt im
Detail. Und es braucht mehr als wieder ein Stückchen
Paragrafen-Kosmetik. Berlin hat das Sexualstrafrecht in den
vergangenen Jahren stärker als so ziemlich jedes andere Recht
verschärft. Der Gesetzgeber hat unbegreifliche Lücken geschlossen,
den Schutz potenzieller Opfer verbessert. Aber die Neuerungen haben
auch die heikle Frage aufgeworfen, wo der Privatbezirk endet und der
Rechtsbereich beginnt. Schön zu besehen ist das am Fall Edathy:
Nachdem 2013 bekannt wurde, dass MdB Sebastian Edathy (SPD)
Nacktfotos von Jungen gekauft hatte, reformierte Berlin das Gesetz.
Das Verbot für den Verkauf von Nackt-Aufnahmen wurde enger gefasst -
und prompt eine Debatte über die Kriminalisierung von privaten
Familien-Aufnahmen ausgelöst. Das Sexualstrafrecht: ein komplizierter
Dschungel an Paragrafen, die oft nur schwer nachzuvollziehen sind.
Exhibitionismus zum Beispiel ist in Deutschland nur für Männer
strafbar. "Als Frau dürfen Sie bei Ihrem Nachbarn klingeln und den
Bademantel öffnen. Er könnte sie dafür nicht anzeigen. Aber wenn der
Nachbar zu Ihnen rüberkommt und den Mantel öffnet, ist das strafbar",
so Alexander Stevens, Münchner Anwalt für Sexualstrafrecht, 2016 in




einem Interview. Oder sexuelle Übergriffe bei Schülern: Vor der
jüngsten Reform von 2015 war der Missbrauch durch Lehrer strafbar -
nicht aber der Missbrauch durch Vertretungslehrer. Die aktuelle
Reform kann endlich Lücken schließen, deren Existenz der Nicht-Jurist
lange gar nicht für möglich gehalten hätte. Nein heißt Nein: Das
versteht sich eigentlich von selbst. Bisher gehört zur Vergewaltigung
aber akute Bedrohung. Der Täter muss Gewalt anwenden, das Opfer um
sein Leben fürchten. Wenn das nicht nachweisbar sind, geht der Täter
straffrei aus. Künftig soll es allein auf den erkennbaren Willen des
Opfers ankommen. Nein heißt Nein: Auch dann, wenn Opfer "nur" weint
oder stumm und geschockt die Tat über sich ergehen lässt. Nicht Ja
heißt auch Nein: Die Reform soll Grapschern das Handwerk legen.
Bisher existiert der Straftatbestand "sexuelle Belästigung" in
Deutschland nicht. Künftig wird der ungefragte Griff an Brust, Po
oder in den Schritt unter Strafe gestellt. Die geplanten Änderungen
haben gute Chancen auf Umsetzung. Die Länder sind sich in ihren
Empfehlungen einig, die Reihen von der Linkspartei bis zur Union
präsentieren sich ungewohnt geschlossen. Und Bundesjustizminister
Heiko Maas (SPD) hat bereits seine Bereitschaft signalisiert, seinen
Entwurf zu verschärfen. Der Bundestag wird sich nun erneut mit dem
Maas-Papier befassen und dabei auch wieder, wie nach dem Fall Edathy,
heikle Fragen abwägen müssen. Wann ist ein Nein nachweisbar? Oder:
Öffnet die Reform Falschanzeigen die Tür? Die aktuellen Empfehlungen
der Länder sind nur ein erster Schritt. Die nackte Wahrheit ist: Das
Sexualstrafrecht braucht eine grundlegende Ãœberarbeitung. Im Herbst
soll eine Expertengruppe einen umfassenden Report vorlegen. Damit
endlich auch gesetzlich festgeschrieben wird: Niemand darf über
meinen Körper verfügen, wenn ich es nicht gestatte.



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Datum: 13.05.2016 - 20:15 Uhr
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