Das Landgericht Zwickau hat einem von BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertretenen GRE Global Real Estate-Anleger Schadensersatz wegen Falschberatung zugesprochen. Das Urteil macht Mut.
(firmenpresse) - Hamburg, 14.11.2009. Die GRE Global Real Estate AG aus dem sächsischen Steinpleis bot Anlegern atypisch stille Beteiligungen an dem Unternehmen an. In dem vor dem Landgericht Zwickau verhandelten Fall stellte die Kammer fest, dass der Vertrieb den Anleger falsch beraten hat und verurteilte die Gesellschaft. Sie muss dem Anleger den Kaufpreis und das Agio und den entgangenen Gewinn/ Wiederanlageschaden auf das eingesetzte Kapital ersetzen und ihn gleichzeitig von allen zukünftigen Verpflichtungen aus der Beteiligung freistellen und die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten ersetzen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Rechtsanwalt Andreas Köpke von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger Kanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat: "Der Richter sah es als erwiesen an, dass dem Anleger die Beteiligung als (vermeintlich) sichere Kapitalanlage für die Altersvorsorge empfohlen wurde und die Risiken verschwiegen wurden."
Das Urteil ist auch noch in anderer Hinsicht sehr bemerkenswert. Die Kammer befand zudem, dass die Erklärungen auf dem Zeichnungsschein, mit denen der Anleger die richtige Risikoaufklärung und die rechtzeitige Übergabe des Prospekts quittiert hatte, für unwirksam, weil der Bedeutungsgehalt der Erklärungen von einem durchschnittlichen Anleger nicht mehr einzeln nachvollzogen werden kann.
BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt Andreas Köpke: "Das ist wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Unseriösen Vertrieben wird das Erschleichen von Freibriefen für ungenügende Anlageberatungen erheblich erschwert."
Das Urteil ist ein klares Signal an alle Anleger, denen die Beteiligungen als sichere Investments empfohlen wurden. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche geltend machen. Betroffene GRE-Anleger sollten die Rechtslage deshalb schnellstmöglich von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen.