(ots) - Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern will eine
umfassende Ãœberwachung von Handys zulassen. Das sieht nach
Informationen des Radioprogramms NDR Info und von NDR.de der Entwurf
einer Richtlinie des Landeskriminalamtes vor, die in Kürze in Kraft
treten soll. Demnach sollen ganze Straßen- und Autobahnabschnitte
auch dann überwacht werden dürfen, wenn es sich dabei lediglich um
die "vermutete Fahrstrecke" eines Tatverdächtigen handelt.
Datenschützer in Norddeutschland kritisieren das Vorhaben und warnen
vor einer Ausweitung der sogenannten Funkzellenüberwachung in ihren
Bundesländern. Tatsächlichen belegen offizielle Zahlen einen massiven
Anstieg der Funkzellenüberwachung in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Massenüberwachung von Funkzellen ist politisch umstritten.
Ermittler können auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses Listen
von Telefonanbietern anfordern, die Daten von Handynutzern
beinhalten, die sich in einem bestimmten Zeitraum an einem bestimmten
Ort aufgehalten haben. Fahnder sehen so, wer wann und wo mit wem
telefoniert hat und können Bewegungsprofile der Handynutzer
erstellen. Da bei der Funkzellenüberwachung häufig die Daten
tausender Unbeteiligter erhoben werden, soll die Maßnahme laut Gesetz
nur ein letztes Fahndungs-Mittel sein, um schwere Straftaten
aufzuklären.
Die neue Richtlinie der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern soll
behördenintern festlegen, in welchen Fällen Abfragen erlaubt sind.
Der Landesdatenschutzbeauftragte Reinhard Dankert begrüßte das
grundsätzliche Vorgehen, kritisierte die geplante
Fahrstrecken-Ãœberwachung aber als zu weitreichend. "Die Gefahr
besteht, dass über das Ziel hinausgeschossen wird und genau da müssen
wir pflichtgemäß einschreiten", erklärte Dankert dem NDR. Auch die
Opposition übt Kritik. "Diese Formulierungen öffnen Tür und Tor für
eine inflationäre Verwendung der Funkzellenabfrage", sagte der grüne
Landtagsabgeordnete Johannes Saalfeld. Auf Nachfrage erklärte das
Innenministerium, es handele sich bei dem Papier lediglich um einen
Entwurf, den man nicht kommentieren wolle.
Jahr für Jahr werden in Deutschland durch Funkzellenabfragen
schätzungsweise mehrere Millionen Handydaten Unbeteiligter erhoben.
Genaue Zahlen liegen nicht vor, da die meisten Länder keine Statistik
führen. Auf Nachfrage des NDR veröffentlichte nun das
Innenministerium in Schwerin erstmals Zahlen. Demnach hat die Polizei
in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2015 568 Funkzellenabfragen
durchgeführt, 2010 waren es noch 32. Schätzungsweise waren somit
hunderttausende Handyanschlüsse in Mecklenburg-Vorpommern im
vergangenen Jahr von Überwachungsmaßnahmen betroffen. Eine Sprecherin
des Ministeriums begründete den Anstieg mit der Zunahme mobiler
Kommunikation.
Dass die Funkzellenüberwachung rechtlich heikel ist, zeigt ein
Fall aus Niedersachsen aus dem Jahr 2014, der für die
Staatsanwaltschaft Osnabrück jetzt ein rechtliches Nachspiel haben
könnte. Damals ließ sie die Wohnungen von sieben Personen
durchsuchen, weil eine Funkzellenabfrage ergeben hatte, dass sie sich
in der Nähe eines Tatorts aufgehalten hatten. Später wurden alle
Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt. Nach Recherchen von NDR
Info und NDR.de prüft die Landesdatenschutzbeauftragte den Fall
mittlerweile, weil die Ermittler gegen gesetzliche
Informationspflichten verstoßen haben könnten. "In diesem Fall habe
ich keine Zweifel daran, dass die Benachrichtigung der Betroffenen
nicht ausreichend war", sagte der ehemalige Bundesverfassungsrichter
Wolfgang Hoffmann-Riem dem NDR
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