(ots) - von Reinhard Zweigler
Strittiger Kompromis
Das Deutsche Reich hatte die Erbschaftssteuer relativ spät,
nämlich erst 1906, im ganzen Land eingeführt. Doch etwa genau seit
dieser Zeit wird darum gestritten, wird prozessiert und reformiert.
Auch die jetzt vorliegende Reform kam erst auf Druck des
Bundesverfassungsgerichts zustande. Karlsruhe hatte die ungleiche
Behandlung von Erben bei der Steuer gerügt, die Geldvermögen und
Betriebsvermögen erbten. Nach monatelangem Hauen und Stechen der
Koalitionäre ist nun ein zwiespältiger Kompromiss herausgekommen.
Zwar werden unter dem Strich Firmenerben künftig mehr zahlen müssen,
doch richtigerweise können sie die Steuer mindern oder ganz abwenden,
wenn die Firmen weitergeführt werden, wenn kräftig investiert wird.
Allerdings ist das Versprechen von weniger Bürokratie nicht
eingehalten worden. Auf Firmenerben und Finanzverwaltungen dürfte im
Gegenteil mehr Arbeit zukommen. Viel Aufwand für wenig Steuern.
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