(ots) - Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
entschieden. Ein paar Bauchschmerzen mit dem Programm zum
unbeschränkten Ankauf von Anleihen krisenbedrohter Staaten hat es
zwar, aber eigentlich ist es mit dem Vorgehen der Europäischen
Zentralbank (EZB) während der Eurokrise d'accord. Etwas anderes blieb
den Verfassungsrichtern eigentlich auch nicht übrig: Ein Urteil, das
das Kaufprogramm für verfassungswidrig erklärt hätte, wäre ein
politischer GAU für Europa gewesen. Und das zwei Tage vor der
Abstimmung in Großbritannien über den Verbleib des Landes in der EU.
Natürlich gibt die EZB genügend Anlass für Kritik von links. So legte
sie SYRIZA nach deren Wahlsieg in Griechenland sogleich die
Daumenschrauben an. Doch ein Votum aus Deutschland gegen eine
europäische Institution hätte in der jetzigen Situation den
Rechtspopulisten Auftrieb verschafft, die nur auf ein
Auseinanderbrechen Europas warten. Wenn also Karlsruhe der EZB ein
Überschreiten ihrer Kompetenzen vorgeworfen hätte, dann hätte das
Bundesverfassungsgericht sich seinerseits vorwerfen lassen müssen, zu
sehr in politische Prozesse einzugreifen und damit seine Kompetenzen
zu überschreiten. Diesen Vorwurf wollten sich die Richter offenbar
nicht einhandeln. Zwar ist auch dieses Urteil in seinem
Nichtverhalten ein politisches. Doch liegt es im Rahmen dessen, was
dem Bundesverfassungsgericht im Allgemeinen an politischem Ermessen
zugestanden wird. Insofern überrascht es wohl niemanden.
Pressekontakt:
neues deutschland
Redaktion
Telefon: 030/2978-1722