PresseKat - stern: Verkehrsministerium bewahrt VW vor Bußgeldern

stern: Verkehrsministerium bewahrt VW vor Bußgeldern

ID: 1376842

(ots) - Dank einer Entscheidung des
Bundesverkehrsministeriums kommt die VW AG um Bußgelder herum, obwohl
der Konzern in über zwei Millionen in Deutschland verkauften
Dieselfahrzeugen verbotene Schummelsoftware eingebaut hat. Das
berichtet das Hamburger Magazin stern. Bußgelder seien "entbehrlich",
bestätigte das Verkehrsministerium auf eine Anfrage des stern. Dass
der Autohersteller auf eigene Kosten die Fahrzeuge nachrüste, sei
ausreichend.

Der Berliner Umweltrechtler Remo Klinger kritisierte diese
Entscheidung gegenüber dem stern als "Skandal sondergleichen". Die
von ihm vertretene Deutsche Umwelthilfe hat im Mai bei der
EU-Kommission in Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die
Bundesrepublik Deutschland beantragt. Obwohl Deutschland seit 2009
laut einer EU-Verordnung verpflichtet sei, gegen die Verwendung
sogenannter Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung
abschreckende Strafen im deutschen Recht vorzusehen, sei dies nicht
geschehen. "Nirgends steht das drin", sagte auch der Anwalt
Christopher Rother, der für die US-Kanzlei Hausfeld VW-Opfer
vertritt. Auch seine Kanzlei hat in dieser Sache die EU-Kommission
angerufen. "Der Staat hat komplett versagt", sagte Rother dem stern.
Nach Recherchen des stern hat es die Bundesregierung in der Tat
wiederholt versäumt, auf Brüsseler Anforderungen in dieser Frage zu
reagieren. So unterließ es Berlin, anders als vorgeschrieben, bis
Anfang 2009, die EU-Kommission über die nach deutschem Recht
vorgesehenen Strafen zu unterrichten. Anders als 18 andere
Mitgliedsstaaten ließ die Bundesregierung laut einer dem stern
vorliegenden Aktenaufstellung auch eine Anfrage der EU-Kommission vom
Februar 2013 unbeantwortet.

Erst auf ein erneutes Schreiben, das die Kommission am 1. Oktober
2015 und damit kurz nach Bekanntwerden des Dieselskandals




verschickte, reagierte auch Berlin. Die Bundesregierung meldete der
Kommission nach dem stern vorliegenden Unterlagen auch hier keine
konkreten Strafandrohungen. Stattdessen hieß es in der Antwort, es
gebe in Deutschland allgemeine "verwaltungsrechtliche
Reaktionsmöglichkeiten", auch "speziell für Abschalteinrichtungen".

Diese Vorabmeldung ist nur mit der Quellenangabe stern zur
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Tamara Kieserg, Gruner + Jahr Unternehmenskommunikation, Telefon 040
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Datum: 06.07.2016 - 08:00 Uhr
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