(ots) - Jetzt sind die "Zier-Dich-Doch-Nicht-So-Zeiten"
hoffentlich endgültig vorbei. Sexuelle Belästigung ist anders, als
man(n) früher häufig dachte, kein Kavaliersdelikt, Grapschen auch
nicht - und fortan ist die Grenze immer dann schon überschritten,
wenn jemand gegen den erkennbaren Willen des Opfers verstößt. Nein
heißt endlich Nein. Lange ist darum gekämpft worden. Der Bundestag
hat dafür nun den Weg freigemacht. Gleichwohl bedurfte es erst der
Ereignisse in Köln und anderen Städten in der Silvesternacht -
weniger des dann doch undurchsichtigen Falls "Gina-Lisa". Fakt ist
freilich: Es gibt jährlich nur eine kleine Zahl von Fällen, bei denen
die Beweise gut und überzeugend sind, aber die Rechtslage eine
Verurteilung verhindert. Meist scheitert es bei Sexualdelikten an der
Nachweisbarkeit. Das wird auch so bleiben. Auch zukünftig wird in den
allermeisten Fällen Aussage gegen Aussage stehen. Denn bei
Sexualtaten sind meist nur zwei Personen anwesend. Letztlich kommt es
dann auf die Stichhaltigkeit der Aussagen und die Glaubwürdigkeit der
Betroffenen an. Wie bei jedem anderen Verfahren auch. Und natürlich
gilt weiterhin: In dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten.
Erinnert sei da nur an den Fall des Wettermannes Jörg Kachelmann und
seines Freispruchs. Die Botschaft des Bundestagsbeschlusses ist
deshalb eine andere: Erstmals wird das sexuelle
Selbstbestimmungsrecht konsequent und umfassend im Strafgesetzbuch
verankert. Das ist neu, und das ist ein wichtiger Schritt
insbesondere für die Frauen. Ein Nein zu sexuellen Handlungen wird
somit rechtlich viel ernster genommen werden, als das bisher der Fall
gewesen ist. Und das wiederum ist ein klares Signal an mögliche
Täter. Darum geht es. Vielleicht setzt bei manchem ein Umdenken ein,
womöglich nicht aus Unrechtsbewusstsein, aber aus Sorge vor Strafe.
Justizminister Heiko Maas sollte übrigens dann doch eher verhalten
jubeln - zu dieser Reform musste er sich erst von vielen Seiten
drängen lassen. Denn anfänglich führte sein Ministerium immer wieder
Bedenken ins Feld, der Grundsatz "Nein heißt Nein" könnte zu
zahlreichen Falschanzeigen führen. Diesbezüglich aber richtig
einzuordnen und zu beurteilen, dafür gibt es eben Richter. Warum
künftig auch der Versuch unternommen wird, die Strafbarkeit von
Sexualdelikten aus der Gruppe zu ahnden, liegt auf der Hand. Das ist
vor allem den Ereignissen der Silvesternacht geschuldet. In Köln hat
sich gezeigt, dass offenbar erhebliche rechtliche Defizite zulasten
junger Frauen bestanden haben. Diese Mängel werden nun abgeschafft.
Ob praktisch erfolgreich, wird sich zeigen. Aber auch hier ist die
Botschaft eindeutig: Es geht um eine klare Verurteilung von sexuellen
Handlungen gegen den Willen der Opfer - zu jeder Zeit, in jeder
Situation. Hinzufügen muss man: Und es ist egal, welcher Herkunft
derjenige ist, der sie begeht.
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