(ots) - Mit der heute vom Bundestag verabschiedeten
Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird eine
zentrale Forderung des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) umgesetzt.
Durch die Ausweitung des Ausschreibungsmodells auf Wind und Biomasse
orientiert sich der Ausbau der Erneuerbaren Energien zukünftig
konsequent an den Mechanismen des Marktes. Dies ist aus Sicht des DRV
der einzige Weg, zusätzliche Kostenbelastungen wirksam zu begrenzen.
Darüber hinaus erhalten durch das Ausschreibungsmodell für
Biomasse auch Agrargenossenschaften, die ein wichtiger
Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum in den ostdeutschen
Bundesländern sind, zusätzliche Perspektiven und Einnahmequellen. Da
sich auch Bestandsanlagen an den Ausschreibungen beteiligen können,
sieht der DRV die Chance, dass bereits heute von den Genossenschaften
Investitionen in die Umrüstung auf eine flexible Steuerung oder in
die Errichtung von Wärmenetzen ergriffen werden können. Ziel eines
Ausschreibungsmodells sind nach Auffassung des DRV nicht vorrangig
mehr Biogasanlagen, sondern die Modernisierung und Flexibilisierung
bestehender Anlagen.
Entscheidend ist nun, dass die für die Durchführung von
Ausschreibungsverfahren erforderliche Rechtsverordnung zeitnah und
unbürokratisch erlassen wird.
Ãœber den DRV
Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich
orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und
Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette
Lebensmittel erzielen die 2.250 DRV-Mitgliedsunternehmen im Handel
und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen
mit rund 82.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 61,7 Mrd. Euro.
Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit
Eigentümer der Genossenschaften.
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