(ots) - In der Sache sind die Einwände der eher links
regierten Bundesländer absolut berechtigt: Auch nach der
Gesetzesreform werden Firmenerben steuerlich mit Samthandschuhen
angefasst. Es bleiben ihnen Privilegien und Schlupfmöglichkeiten, die
wenig mit der lobenswerten Absicht zu tun haben, die Fortführung der
Betriebe zu sichern, aber viel mit schlichter Reichenförderung. Der
Alarmismus der Unternehmensverbände wirkt wie das Lamentieren von
Stürmern nach einer Schwalbe. Aber, und das ist die bei diesem Stand
des Verfahrens einzig zählende Frage, was kann ein zeitraubendes
Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag jetzt noch
bringen? Nichts, denn der Kompromiss-Spielraum ist zwischen Union und
SPD, vor allem zwischen CSU und dem Rest der Großen Koalition, nach
einem Jahr Beratung so ausgelutscht wie ein Eisbecher, den drei
Kinder bearbeitet haben. Zuletzt auf höchster Ebene der
Parteivorsitzenden persönlich. Was sollen einfache
Länderfinanzminister in einem Vermittlungsausschuss erreichen können,
was die Chefs nicht konnten? Erreicht wird durch die neuerliche
Verzögerung allerdings etwas anderes: Das Gericht hatte der Politik
für die Neuregelung nur bis Ende Juni Zeit gegeben. Diese Frist wird
mit immer neuen Argumenten von immer neuen Akteuren fröhlich
ignoriert. Erst vom Bundestag, jetzt von den Ländern. So schafft man
ohne Not eine Phase der Rechtsunsicherheit für die Betroffenen,
obwohl es doch Aufgabe des Gesetzgebers - dazu gehört auch der
Bundesrat - ist, Rechtssicherheit herzustellen. Und schlimmer noch:
Die Botschaft lautet "Was schert uns Karlsruhe". Es ist, siehe die
verzögerte Reform des Wahlrechts, leider nicht das erste Mal.
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