PresseKat - Umsetzungsgesetz zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Unnötige Einschränkung der Kreditvergabe k

Umsetzungsgesetz zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Unnötige Einschränkung der Kreditvergabe korrigieren

ID: 1378473

(ots) - Die Kammern und Bankenverbände in Bayern setzen
sich für eine Korrektur des deutschen Umsetzungsgesetzes der
EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie ein. Wie erste Praxiserfahrungen
zeigen, schränken die seit 21. März 2016 geltenden Vorschriften die
Vergabe von Immobilienkrediten unnötig ein. Darauf machen die
Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, der Bayerische
Industrie- und Handelskammertag, der Bayerische Bankenverband, der
Genossenschaftsverband Bayern sowie der Sparkassenverband Bayern in
einem gemeinsamen Positionspapier aufmerksam.

"Im Ergebnis verlieren insbesondere Verbrauchergruppen, die zwar
Immobilienvermögen besitzen, aber nur über geringe laufende Einnahmen
verfügen, ihre Kreditwürdigkeit", stellen die Wirtschaftsvertreter
fest. Damit werde die Darlehensvergabe beispielsweise bei
altersgerechten Umbauten, Gebäudesanierungen, der Altersvorsorge
durch selbst genutztes Wohneigentum sowie Anschlussfinanzierungen
behindert. Faktisch habe der Gesetzgeber mit den neuen Regelungen
Grund- und Immobilienvermögen entwertet, da bestimmte
Verbrauchergruppen von der Finanzierung eigengenutzter Immobilien
ausgeschlossen werden oder sie ihre Immobilie nicht mehr zur
Kreditrückführung einbringen können. Dies erscheine als Eingriff in
die Eigentumsrechte der Bürger und konterkariere das Ziel einer
höheren Eigenheimquote, heißt es in dem Positionspapier.

Die Kammern und Verbände fordern den Gesetzgeber auf, das
Umsetzungsgesetz zügig zu korrigieren und in der EU-Richtlinie
vorgesehene Wahlrechte zu nutzen. Konkret sollten Bau- und
Renovierungsdarlehen auch bei dinglicher Absicherung erlaubt sein und
Übergangsregelungen für Anschlussfinanzierungen bei Altfällen
geschaffen werden. Darüber hinaus müsse es weiterhin möglich sein,
Kredite zu Konsumzwecken zu vergeben und grundpfandrechtlich zu




besichern, wenn diese durch die Substanz der Immobilie gedeckt sind.

Link zum Positionspapier: www.gv-bayern.de/positionspapier-wikr

Die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern: Die
sechs bayerischen Handwerkskammern haben sich zur Arbeitsgemeinschaft
der bayerischen Handwerkskammern zusammengeschlossen, um ihre
Interessen gegenüber Politik und Gesellschaft gemeinsam vertreten zu
können. Die Arbeitsgemeinschaft kümmert sich somit um die Belange von
rund 202.500 Handwerksbetrieben mit insgesamt 910.000 Beschäftigten
und 71.000 Auszubildenden (Stand 31.12.2015).

Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag e.V. (BIHK) ist der
Dachverband der neun bayerischen IHKs. Der BIHK steht damit für alle
973.000 Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen im
Freistaat.

Der Bayerische Bankenverband e.V. vertritt die Interessen von rund
80 in Bayern tätigen privaten Kreditinstituten. Dazu gehören
Großbanken, Regional- und Spezialbanken, Pfandbriefbanken,
Privatbankiers und die Niederlassungen ausländischer Banken. Die
privaten Banken beschäftigen in Bayern etwa 28.000 Mitarbeiter.

Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt die
Interessen von 1.294 genossenschaftlichen Unternehmen. Dazu zählen
269 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.025 ländliche und
gewerbliche Unternehmen mit insgesamt rund 52.000 Beschäftigten und
2,9 Millionen Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen
Genossenschaften eine der größten mittelständischen
Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. (Stand: 30.06.2016)

Der Sparkassenverband Bayern (SVB) ist zentraler Dienstleister für
die 71 bayerischen Sparkassen und deren Träger. Mit einer addierten
Bilanzsumme von rund 193 Milliarden Euro betreiben die bayerischen
Sparkassen in allen Teilen des Freistaates Bayern
Finanzdienstleistungsgeschäfte mit Schwerpunkt Privatkunden und
gewerblicher Mittelstand. Bayernweit sind bei den Sparkassen 42.470
Angestellte beschäftigt, davon 3.282 Auszubildende und Trainees
(Stand 31.12.2015).



Pressekontakt:
Ansprechpartner für die Medien:

Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern
Rudolf Baier, Pressesprecher
089/5119-120
rudolf.baier(at)hwk-muenchen.de

Bayerischer Industrie- und Handelskammertag e.V.
Thomas Neumann, Pressesprecher
Tel. 089 5116-1226
thomas.neumann(at)muenchen.ihk.de

Bayerischer Bankenverband
Silke Wolf, Geschäftsführerin
089/24 22 61-0
info(at)bayerischer-bankenverband.de

Genossenschaftsverband Bayern e.V.
Florian Ernst, Pressesprecher
089/2868-3401
fernst(at)gv-bayern.de

Sparkassenverband Bayern
Eva Mang
089/2173-2009
eva.mang(at)svb-muc.de


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Stadt Bielefeld platziert Schuldscheindarlehenüber 106,5 Mio. Euro HauptversammlungÖKOWORLD AG: Neue Rekorddividende 45 Cent und erfolgreiche Beschlussfassungen / Vorzugsaktionäre erhalten mit 45 Cent ca. 11% mehr Dividende als im Vorjahr (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.07.2016 - 10:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1378473
Anzahl Zeichen: 5094

Kontakt-Informationen:
Stadt:

München



Kategorie:

Finanzdienstleistung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Umsetzungsgesetz zur EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Unnötige Einschränkung der Kreditvergabe korrigieren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Genossenschaftsverband Bayern (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Bayern investieren in eigene Immobilie ...

Die Bayern investieren offenkundig verstärkt in die eigene Immobilie. Darauf deutet die Entwicklung bei den Immobilienkrediten sowie im Bauspargeschäft der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken hin. Die für den Wohnungsbau vergebenen ...

EU ist mit Plänen für Einlagensicherung auf Irrweg ...

Stephan Götzl, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern, begrüßt die Empfehlung des Bundesrats an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für einen Krisenschutz durch Institutssicherungssysteme einzusetzen. Er stimmt mit der Einschätzung ...

Genossenschaftlicher Gründungsboom hält an ...

Der genossenschaftliche Gründungsboom hält auch 2010 an. Nach 48 Unternehmensneugründungen im Jahr 2009 rechnet der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) für 2010 mit einer ähnlichen Entwicklung. Im ersten Halbjahr 2010 wurden bereits 24 genos ...

Alle Meldungen von Genossenschaftsverband Bayern