(ots) - Bei der Bundeswehr ächzt und knarzt es an allen
Ecken und Enden. Ein Vierteljahrhundert wurde sie mit einer radikalen
Schrumpfkur zur Bonsai-Armee kaputtgespart. Gleichzeitig erhielt die
Truppe immer neue Marschbefehle - in den Hindukusch, vors Horn von
Afrika oder zuletzt nach Osteuropa. Dabei stößt die Armee an ihre
Grenzen: Zu wenig Soldaten, marode Kampfjets, Gewehre, die um die
Ecke schießen. Nun sollen deutsche Soldaten nach dem Willen der
Bundesregierung künftig auch noch Hilfssheriffs bei
Anti-Terror-Einsätzen im Inland spielen. Dieser Vorschlag aus dem
Weißbuch ist realitätsfern. Denn das Personal, das man dafür
bräuchte, existiert nicht einmal auf dem Papier. Vielleicht könnte
man ja ein paar Marinesoldaten vom Anti-Piraten-Einsatz für ein paar
Tage an die Heimatfront abkommandieren ... Die neuen Richtlinien
taugen allerdings für einen getarnten Angriff auf das Grundgesetz.
Aus guten Gründen sind die Aufgaben von Armee und Polizei in
Deutschland dort strikt getrennt. Das Weißbuch legt nun zwar nicht
direkt Hand an die Verfassung, es interpretiert die eindeutigen
Vorgaben aber frei um - so als ob eine Anti-Terror-Operation im
Grunde nichts anderes sei als ein Fluthilfe-Einsatz. Dem ist
natürlich mitnichten so. Vage Formulierungen über "terroristische
Großlagen" und offene Fragen, wie weit die Befugnisse der Bundeswehr
bei "Evakuierungs- und Rettungseinsätzen" reichen könnten, geben -
zumindest in der Theorie - allerlei Spielraum für eine Aushebelung
der Verfassung durch die Hintertür. Die Bundeswehr schützt die Bürger
vor Terroristen - was wie ein griffiger Slogan klingt, ist in
Wahrheit ein windiges Manöver. Mit Rechenschiebertricks häkelt sich
die Regierung ein Deckmäntelchen zurecht um zu verschleiern, dass
auch anderswo an allen Ecken und Enden gespart wurde: bei der
Polizei.
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