(ots) - Etwa sieben Millionen Menschen in Deutschland
gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach. Aber nur für einen
Bruchteil dieser 450-Euro-Jobs werden individuelle Rentenbeiträge
gezahlt. Das klingt dramatisch. Doch die aktuellen Daten der
Bundesregierung sind weniger spektakulär, als es auf den ersten Blick
erscheinen mag. Mehr als 2,5 Millionen Menschen haben neben ihrem
Minijob eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung. Dass
die meisten von ihnen Wert auf eine ungeschmälerte Entlohnung für
ihre Nebentätigkeit legen und sich deshalb von der
Versicherungspflicht befreien lassen, ist nachvollziehbar. Ähnliches
gilt für die fast eine Million Rentner mit einem Minijob. Von den
Rentenbeiträgen haben sie nämlich rein gar nichts. Ihre gesetzlichen
Altersbezüge bleiben unverändert. Problematisch wird es erst dann,
wenn die Einkünfte ausschließlich auf geringfügiger Beschäftigung
basieren. Laut Statistik gehen aktuell aber mehr als 97 Prozent der
450-Euro-Jobber im gewerblichen Bereich nur einem einzigen Minijob
nach. Das deutet darauf hin, dass die allermeisten noch über andere
Einkommensquellen verfügen und deshalb auch in der Lage sein sollten,
für ihr Alter vorzusorgen. Studien legen zudem nahe, dass die
Bedeutung der Minijobs durch die Einführung des Mindestlohns eher im
Sinken begriffen ist. Zum Teil werden sie offenbar auch wieder in
versicherungspflichtige Beschäftigung zurückverwandelt, weil sich das
für den Arbeitgeber besser rechnen kann. Eigentlich sollte klar sein,
dass die Minijobs nicht zur Alterssicherung taugen. Zumal die
tatsächlichen Verdienste in aller Regel deutlich unter 450 Euro im
Monat liegen. Bei den Haushaltshilfen zum Beispiel ist es im Schnitt
weniger als die Hälfte. Trotzdem sind sie darauf angewiesen. Viele
wollen sich aber auch nur einfach etwas hinzuverdienen. Wer die
Minijobs abschaffen will, macht sich damit jedenfalls keine Freunde.
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