(ots) - In Sachen Schutz von Minderheiten war Deutschland
schon vor dem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) alles andere als ein
weißer Fleck. Dafür genügt ein Blick in die Verfassung. Auch gibt es
Gleichstellungsbeauftragte und Betriebsräte, die gegen
Diskriminierung vorgehen. Zweifellos hat das vor zehn Jahren
beschlossene AGG die Gesellschaft für die bestehenden
Rechtsgrundsätze aber noch einmal zusätzlich sensibilisiert. Ein
Hotelier wird es sich mittlerweile gut überlegen, ob er einem
homosexuellen Paar die Ãœbernachtung verweigert. Und einer
Beschäftigten wegen ihrer Schwangerschaft zu kündigen, ist inzwischen
ebenfalls geächtet. So ist die Gleichbehandlung in Deutschland heute
also nicht wirklich ein Problem mit großem Erregungspotenzial.
Deshalb steht die Forderung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
nach neuen Gesetzesverschärfungen auch weitgehend im luftleeren Raum.
Man wird den Verdacht nicht los, dass die Stelle sich dadurch selbst
mehr Bedeutung verschaffen will. Selbst der vergleichsweise hohe
Anteil von fast einem Drittel der Menschen, die nach eigenen Angaben
schon mal eine Diskriminierung erfahren haben, gibt der Sache nicht
unbedingt mehr Gewicht. Ohnehin lassen sich nicht alle Lebensumstände
per Gesetz regeln. Das geltende Gleichbehandlungsgesetz hat sich im
Kern bewährt. Es gibt keinen triftigen Grund für eine fundamentale
Reform.
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