(ots) - Nun hat die EU-Kommission ein Machtwort gesprochen:
Der IT-Konzern Apple muss bis zu 13 Milliarden Euro an Steuern an
Irland nachzahlen, die ihm unrechtmäßig an Vergünstigungen genehmigt
wurden. So froh einige über diesen Schritt gegen aggressive
Steuervermeidung von Konzernen sein mögen, greift er doch letztlich
zu kurz. Die Kommission kann sich in ihrer Begründung einzig und
allein auf das heilige Prinzip des Wettbewerbs stützen. Denn den auch
von den Mitgliedsstaaten gesetzten EU-Regeln zufolge sind die
Steuerdeals zwischen ihnen und Apple& Co. nur illegal, weil sie
einzelnen Unternehmen gewährt wurden. Die Konkurrenz wird dadurch
benachteiligt. Und dies ist nicht rechtens, so die Logik in Brüssel.
Der Umkehrschluss: Gewährt ein Land ausnahmslos allen Unternehmen per
Gesetz Steuervorteile, so darf die EU-Kommission nichts dagegen
haben, da ja keiner mehr benachteiligt wird. Denn Steuermindestsätze
sieht das EU-Wettbewerbsrecht leider nicht vor. Und so hat Brüssel
auch nicht entschieden, ob Steuersätze von 0,005 Prozent für Konzerne
überhaupt legitim und gegenüber den einfachen Bürgern vertretbar
sind. Was also bleibt, ist der Wettstreit der EU-Länder um die Gunst
der international aufgestellten Konzerne, der die Steuern auf Gewinne
niedrig lässt. Was weiterhin fehlt, sind Finanzmittel für Soziales
und Infrastruktur, die die Menschen in Europa nach Jahren der Krise
dringend nötig hätten.
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