(ots) - Die Kreditinstitute in Deutschland müssen
weiterhin rechtssicher Immobiliendarlehen vergeben können. Das
fordert der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) anlässlich eines
Treffens von Bankenvertretern und Verbraucherschützern im
Bundesjustizministerium am morgigen Dienstag. Bei dem Gespräch geht
es um die negativen Auswirkungen des umstrittenen deutschen
Umsetzungsgesetzes der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie.
Die seit 21. März 2016 geltenden Vorschriften führen zu einer
deutlich restriktiveren Darlehensvergabe. "Die Politik mischt sich in
die Vergabepraxis der Banken bei Immobilienkrediten ein, obwohl
dieses Thema keinerlei gesellschaftliche Risikorelevanz hat", erklärt
GVB-Präsident Jürgen Gros. In Anbetracht minimaler Ausfallraten seien
die seit einem halben Jahr gültigen Vorgaben unverhältnismäßig und
faktisch überflüssig. Bei den Immobilienkrediten der Volksbanken und
Raiffeisenbanken beträgt die Ausfallquote nur rund 0,5 Prozent.
"Der deutsche Gesetzgeber hat die EU-Richtlinie unnötigerweise
übererfüllt und es versäumt, bei der Umsetzung vorhandene Spielräume
zu nutzen", so Gros. "Insbesondere wegen zahlreicher unbestimmter
Rechtsbegriffe ist eine rechtssichere Kreditvergabe kaum mehr
möglich." Das deutsche Umsetzungsgesetz hätte in vielen Punkten
klarer gefasst werden müssen, um jungen Familien, Senioren und
Arbeitnehmern mit befristeten Verträgen weiterhin den
Immobilienerwerb oder die Gebäuderenovierung zu ermöglichen. "Der
Gesetzgeber tut den Bürgerinnen und Bürgern keinen Gefallen, wenn er
in dieser nahezu zinslosen Zeit durch regulatorische Hemmnisse den
Immobilienerwerb zur Altersvorsorge erschwert", erklärt der
GVB-Präsident.
Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt die
Interessen von 1.294 genossenschaftlichen Unternehmen. Dazu zählen
269 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.025 ländliche und
gewerbliche Unternehmen mit insgesamt rund 52.000 Beschäftigten und
2,9 Millionen Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen
Genossenschaften eine der größten mittelständischen
Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. (Stand: 30.06.2016)
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