(ots) - Noch bevor der Vermittlungsausschuss seine Arbeit
zur Erbschaftssteuerreform überhaupt aufgenommen hat, gibt es das
nächste Störfeuer: Zwei Wirtschaftswissenschaftler erteilen den Ideen
der Großen Koalition eine klare Absage. Die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts seien nicht erfüllt. So weit, so nicht gut.
Denn sollten die Ökonomen recht behalten, dann dürfte sich die Reform
verzögern. Mal wieder. Wir erinnern uns: Die Vorgaben der
Verfassungsrichter datieren auf Dezember 2014. Dieses ewige Hin und
Her hat schon jetzt Folgen für die Wirtschaft. Unter den Unternehmern
steigt die Unsicherheit darüber, wie das fertige Gesetz am Ende
aussehen wird. Aus Panik vor dem "Was wäre, wenn..." geben einige
ihre Firma schon jetzt ans Kind ab - obwohl sie noch gar nicht
müssten. Und sollte sich dieser Prozess weiter hinziehen, dann könnte
das sogar zu einem Umdenken führen: Statt zu vererben, verkaufen die
Inhaber ihre Firmen dann ganz einfach. Das, was über mehrere
Generationen aufgebaut wurde, könnte dann verloren gehen. Damit ist
es fast schon egal, wie die Reform am Ende aussieht. Hauptsache sie
kommt bald. Und bringt Planungssicherheit.
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