Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Oberlandesgericht Düsseldorf - vom 24. September 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagene Hallux-Valgus Operation, OLG Düsseldorf
Chronologie:
Die Klägerin litt seit 2005 unter Beschwerden im Bereich des linken Fußes. Es wurde bei ihr ein Hallux Valgus diagnostiziert und eine operative Behandlung angeraten. Im Rahmen der Operation setzten die Ärzte einen Kirschnerdraht zur Stabilisierung ein. Da die Klägerin in der Folge weiter unter Schmerzen litt, musste dieser Draht wieder entfernt werden.
Verfahren:
Das zuvor befasste Landgericht Duisburg kam zu dem Ergebnis, dass keine ärztliche Fehlbehandlung vorlag und wies die Klage ab. Eine Prüfung von möglichen Aufklärungsversäumnissen nahm das Vorgericht indes nicht vor. Hiergegen richtet sich u.a. die Berufung der Klägerin. Der zuständige Senat wies auf diese Thematik ausdrücklich hin und riet den Parteien zu einem Vergleich im vierstelligen Eurobereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen macht es für den in der ersten Instanz unterlegenen Geschädigten oft Sinn, die Entscheidung von einer Rechtsmittelinstanz hinterfragen zu lassen. Nicht selten kommt es erst in der zweiten Instanz für den Kläger zu dem erwünschten Erfolg, so wie hier, stellt RA Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.
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