Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Detmold - vom 21. September 2016
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Brustrekonstruktion nach vorangegangener Karzinomerkrankung, 65.000,- Euro, LG Detmold, Az.: 12 O 5/14
Chronologie:
Bei der Klägerin kam es zu rezidivierendem Krebsbefall der Brust. Nach Abnahme der Brust schlugen ihr die Mediziner einen künstlichen Aufbau vor. Hierfür entnahmen sie Gewebe im Unterbauch (DIEP-Lappenplastik). Da sich jedoch eine Thrombose entwickelte, musste dies wieder rückgängig gemacht werden. Auch im Bereich des Abdomens kam es durch die Gewebeentnahme zu einem massiven Entzündungsprozess, welcher zu wiederholten Darmdurchbrüchen führte.
Verfahren:
Das Landgericht hat zwei Sachverständigengutachten eingeholt, die im Ergebnis keine Fehler konstatierten. Das Gericht hielt indes eine Aufklärungspflichtverletzung für wahrscheinlich und schlug den Parteien eine gütliche Einigung vor. Diese einigten sich sodann auf eine pauschale Entschädigung von 65.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Grundsätzlich holen Gerichte in Arzthaftungsprozessen Gutachten ein. Fallen diese für den Geschädigten negativ aus, hat das erkennende Gericht zudem noch mittels Beweisaufnahme zu klären, ob ein Aufklärungsfehler vorliegt, so wie hier, stellt RA Dr. DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht heraus.
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