(ots) - Beim Einsatz von Werkvertragsarbeitern in Filialen
der Drogeriekette Rossmann könnten rechtliche Regeln gebrochen worden
sein. Diesen Verdacht ergaben gemeinsame Recherchen des Magazins
stern und des ARD-Politikmagazins "REPORT MAINZ". Rossmann setzt für
Einräumarbeiten in seinen Filialen tausende Mitarbeiter des
Subunternehmens Promota.de auf Basis von Werkverträgen ein. Interne
Firmenunterlagen, Filmaufnahmen aus Rossmann-Filialen und Aussagen
von Mitarbeitern und legen jedoch den Verdacht nahe, dass Angestellte
des Subunternehmens und Rossmann-Stammbeschäftigte in den Filialen
enger zusammenarbeiten, als dies nach den Regeln für Werkverträge
zulässig ist.
Rossmann und Promota.de wiesen solche Vorwürfe bisher mit Verweis
auf bestandene Überprüfungen durch den TÜV Rheinland zurück. Nach
einer internen Schulungsunterlage der Promota.de-Tochter Tempus vom
Frühjahr 2016 verändert das Subunternehmen seine Arbeitsabläufe
jedoch offenbar gezielt dann, wenn die TÜV-Prüfer in den
Rossmann-Filialen erscheinen. So sollen die Einräumer "während des
Audits" spezielle "Besonderheiten" beachten und Regale nicht
gleichzeitig mit Rossmann-Mitarbeitern einräumen. "Die Ausübung der
gleichen Tätigkeit" von Mitarbeitern der Drogeriekette und des
Subunternehmens "zur gleichen Zeit ist ein Indiz für 'verdeckte
Arbeitnehmerüberlassung' und gefährdet den Werkvertrag", ermahnte das
Unternehmen seine Teamleiter.
Sind keine TÜV-Prüfer im Haus, sei es hingegen vollkommen normal,
dass die Werkarbeiter die Regale zeitgleich mit Rossmann-Mitarbeitern
einräumen, bestätigten Promota.de-Mitarbeiter dem stern. Das gleiche
Bild zeigte sich auf Filmaufnahmen aus Rossmann-Filialen in
verschiedenen deutschen Städten, die "REPORT MAINZ" vorliegen.
Promota.de wies die Vorwürfe zurück. Es würden "keine Abläufe
geändert", wenn der TÜV kommt. Wenn Promota.de-Mitarbeiter zeitgleich
mit Rossmann-Leuten einräumten, dann gehe es um unterschiedliche
Waren. Promota.de wie Rossmann wiesen auch den Verdacht der illegalen
Arbeitnehmerüberlassung entschieden zurück.
Angesichts der Recherchen von stern und "Report Mainz" gebe es
"ernsthafte Verdachtsmomente, die für eine illegale
Arbeitnehmerüberlassung sprechen", urteilte dagegen Peter Schüren,
Professor für Arbeitsrecht an der Universität Münster. Schüren
äußerte die Auffassung, dass hier die Behörden aktiv werden sollten,
die für die Bekämpfung von Scheinwerkverträgen zuständig sind: "Das
ist ein Fall für den Zoll."
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