(ots) - Man könnte jetzt einfach sagen: So funktioniert
ein Rechtsstaat. Ein ausländisches Staatsoberhaupt hat sich beleidigt
gefühlt (Paragraph 103), die Bundesregierung hat juristisch korrekt
(Paragraph 104a) die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt - und
ein Gericht hat entschieden. Doch so einfach ist die Causa
Erdogan-Böhmermann eben nicht. Der Fall hatte das Zeug zu einer
zumindest kleinen Staatsaffäre - und hätte es noch heute, wenn das
Mainzer Urteil anders ausgefallen wäre. Denn in den sechs Monaten
seit dem Vorstoß des türkischen Präsidenten ist zu viel passiert:
Erdogan hat sein Land nach dem Putschversuch zum eigenen Machterhalt
umgestaltet und den Staat gleichgeschaltet. Schon vor einem halben
Jahr herrschte der Eindruck vor: Die Kanzlerin liefert einen
Landsmann ans Messer, um den Herrscher vom Bosporus milde zu stimmen
- damit dieser den Flüchtlingsdeal einhält. Bleibt zu hoffen, dass
sich das Hamburger Landgericht am 2. November dem Mainzer Urteil
anschließt, damit diese Farce endlich vorbei ist.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell