(ots) - Beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf.
Für die Politik gilt das erst recht. Seit Jahren schon redet man sich
dort die Köpfe heiß über eine gigantische Umverteilungsmaschine
namens Länderfinanzausgleich. Das komplizierte System aus Geben und
Nehmen hält den Staat am Laufen, stößt aber immer mehr an Grenzen.
Dabei ist die Grundidee genauso einfach wie plausibel: Die Starken
helfen den Schwächeren. Im Grundgesetz findet sich dafür das Gebot
gleichwertiger Lebensverhältnisse, egal, ob jemand in München oder in
Vorpommern wohnt. Das Problem ist freilich, dass es unter den 16
Bundesländern wegen der wirtschaftlichen Unterschiede sehr viele
schwache gibt, aber nur ganz wenige starke. Aktuell ist das
Verhältnis zwölf zu vier. Vom eigentlichen Länderfinanzausgleich,
der mittlerweile fast zweistellige Milliardenströme ausmacht, zahlt
das "reiche" Bayern aktuell mehr als die Hälfte, während das "arme"
Berlin mehr als ein Drittel der Gesamtsumme erhält. Solidarität muss
sein. Aber klar ist auch: Wenn die Geberländer so viel abtreten
müssen, dass sich Leistung eigentlich nur noch wenig lohnt, dann wird
das nicht auf Ewigkeit gut gehen. Der Bund konnte lange zuschauen,
wie sich die "Provinzfürsten" deshalb untereinander in die Haare
bekamen - obwohl er über Bundesergänzungszuweisungen und andere
einschlägige Hilfen ebenfalls im "Maschinenraum" des Finanzausgleichs
sitzt. Bis hin zur Verfassungsklage wurde bei den Ländern mit harten
Bandagen gekämpft. Doch die haben sich nun erledigt. Durch die
jüngsten Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern wird das Geben und
Nehmen auf eine neue Grundlage gestellt, wird der
Umverteilungsmechanismus ein bisschen gerechter. Allen Beteiligten
saß dabei auch die Zeit im Nacken. Für den in drei Jahren
auslaufenden Solidarpakt muss Ersatz her, und zwar so, dass nicht nur
die strukturschwachen Regionen im Osten weiter etwas davon haben,
sondern auch die, die es in den alten Ländern nötig haben. Wolfgang
Schäuble und seine Amtsnachfolger müssen mit deutlich mehr Kosten
kalkulieren, als der Bund lange Zeit zu geben bereit war. Für den
Bürger indes macht das keinen Unterschied. Ihn muss nicht kümmern,
aus welchen Töpfen genau die Aufwendungen für Bildung,
Grundsicherung, Wohnraumförderung oder Verkehrsausbau beglichen
werden. Er muss sich aber darauf verlassen können, dass der Staat
solchen Anforderungen nachkommt, dass das Gemeinwesen im Sinne des
Grundgesetzes funktioniert. Und wenn dies im föderalen Frieden
geschieht, umso besser. Bund und Länder haben dafür am Freitag
zweifellos einen großen Durchbruch erzielt.
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