(ots) - Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des
Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR),
erklärt zu den vorab in der Presse bekannt gewordenen Vorschlägen der
Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, Esther de Lange, über
die geplante Einführung einer zentralen Einlagensicherung der
Europäischen Union - European Deposit Insurance Scheme (EDIS):
"Frau de Lange lehnt in ihrem Bericht, den sie am Donnerstag
vorstellen will, die sehr weitgehenden Vorstellungen der Europäischen
Kommission und damit eine unkontrollierte Transferunion unter Banken
ab. Insofern stellt der Bericht einen klaren Kontrapunkt zur
Kommission dar. Frau de Lange möchte die Vergemeinschaftung der
Einlagensicherung innerhalb der Bankenunion an eine Reihe von
risikoreduzierenden Bedingungen in den europäischen Bankensystemen
knüpfen. Die Vergemeinschaftung soll später als im
Kommissionsvorschlag eintreten und grundsätzlich weniger weitreichend
sein.
Leider bleibt es aber beim Einstieg in die Haftung von Banken für
die Risiken fremder Banken in allen Teilen der Bankenunion. Dies
sogar, ohne dass die Haftenden die fremden Risiken beeinflussen
können. Aus Sicht des BVR ist das nach wie vor zentraler Kritikpunkt
und Ablehnungsgrund von EDIS. Haftung und Kontrolle müssen Hand in
Hand gehen, zumal manche Länder sich regelmäßig stärker verschulden
als es im Stabilitäts- und Wachstumspakt erlaubt ist.
Außerdem schlägt Frau de Lange in ihrem Bericht zunächst eine
Rückversicherungsphase in Form eines Liquiditätsausgleichssystems
vor, für das es jedoch keine Eintrittsbedingungen gibt. Das wird der
Realität nicht gerecht. Hier fehlen risikoreduzierende Maßnahmen und
ein umfassendes Impact Assessment. Zwar sieht Frau de Lange in ihrem
Bericht die Rückzahlung liquider Mittel vor. Allerdings bleibt dies
höchst unsicher, vor allem wenn das Bankensystem eines Landes, das
europäische Sicherungsmittel für die Auszahlung von Einlegern
benötigt, sich in einer schweren Krise befindet. In einer solchen
Situation wäre die Haftung der teilnehmenden Banken letztlich nicht
begrenzt, da Überziehungen des neuen europäischen Gemeinschaftsfonds
später abgetragen werden müssten.
Zudem berücksichtigt der Bericht die positive Rolle von
Institutssicherungssystemen, wie das der Genossenschaftsbanken und
das der Sparkassen, nicht. Das ist bedauerlich, können doch die
Genossenschaftsbanken auf einen Zeitraum von über 80 Jahren
verweisen, in dem ihr Institutssicherungssystem Einleger stets
schützte. Auch Hilfen des Staates wurden nicht in Anspruch genommen."
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