(ots) - Die Handelsexpertin der NGO "Corporate Europe
Observatory", Pia Eberhardt, hält die Zusatzerklärungen zu dem am
vergangenen Sonntag unterzeichneten Freihandelsabkommen EU-Kanada
(CETA) für eine reine "PR-Nummer". Am Text sei kein Buchstabe
geändert worden, erklärte sie gegenüber der in Berlin erscheinenden
Tageszeitung "neues deutschland" (Wochenendausgabe). Die
Zusatzprotokolle und Erklärungen eigneten sich dagegen hervorragend,
"Nichtjuristen und Leute, die nicht so tief in der Debatte stecken,
zu verwirren".
Hinsichtlich des Konzern-Staat-Klageverfahrens, das auch in CETA
und TTIP festgeschrieben werden soll, habe es in vielen Ländern kein
Bewusstsein für die Risiken aus diesen vertraglichen Festlegungen
gegeben. Das ändere sich allerdings, wenn ein Staat verklagt werden.
Das sei auch in Deutschland der Fall, nachdem Vattenfall die
Bundesrepublik verklagt habe. Zudem gibt es nach Auffassung von
Eberhardt weder in Europa noch in Kanada oder den USA eine
systematische Diskriminierung ausländischer Investoren. "Solange es
diesen Nachweis einer systematischen Diskriminierung nicht gibt, gibt
es auch kein überzeugendes Argument dafür, eine Sondergerichtsbarkeit
einzuführen für ausländische Investoren", so die Wirtschafts- und
Politikwissenschaftlerin.
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