(ots) - "Der Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts
besteht aus drei Teilen: Den Vorschlägen zu Aus- und Einbaukosten,
zum Verbraucherschutz sowie zum Bauvertragsrecht. Um das
Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode zu einem
Abschluss zu bringen, fordern wir, die umstrittenen Vorschläge zum
Bauvertragsrecht aus dem Gesetzentwurf herauszulösen und
zurückzustellen, um so die im Koalitionsvertrag vorgegebenen Ziele
eines verbesserten Verbraucherschutzes bei Bauverträgen und einer
Regelung zu den Aus- und Einbaukosten verwirklichen zu können."
Diese Forderung erhob der Präsident des Zentralverbandes Deutsches
Baugewerbe, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, im Vorfeld des
Deutschen Baugewerbetages heute in Berlin.
Hintergrund seiner Forderung ist, dass zu zentralen Fragen des
Bauvertragsrechts weiterhin Uneinigkeit und noch erheblicher
Diskussionsbedarf besteht. Hierzu zählt insbesondere das
Anordnungsrecht des Bauherren sowie die daran anknüpfenden
Vergütungsregelungen.
"Mit Blick auf den immensen Investitionsbedarf im Wohnungsbau wäre
es unverantwortlich, die Praxis mit unausgegorenen bauvertraglichen
Regelungen zu belasten. Dies würde sich negativ auf die
Investitionstätigkeit auswirken. Darüber hinaus ist es nicht
sinnvoll, für eine so komplexe Materie wie das Bauvertragsrecht
Regelungen zu treffen, die sich sowohl auf Verträge mit Verbrauchern
als auch auf großvolumige Projekte im b-to-b Bereich beziehen. Die
beiden Themen Aus- und Einbaukosten sowie Verbraucherschutz sind -
anders als das Bauvertragsrecht - vom Koalitionsvertrag vorgegeben.
Diese beiden Themen sind entscheidungsreif und müssen jetzt vom
Bundestag verabschiedet werden", so Loewenstein abschließend.
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