Am 27.11. hat der Bundesrat der Verordnung über die Sozialversicherungsgrößen, geltend für das Jahr 2010, zugestimmt. Die Werte sind somit vorläufig, werden sich aber nicht mehr verändern.
(firmenpresse) - Am 27.11. hat der Bundesrat der Verordnung über die Sozialversicherungsgrößen, geltend für das Jahr 2010, zugestimmt. Die Werte sind somit vorläufig, werden sich aber nicht mehr verändern.
Die Beitragsbemessungsgrenzen verändern sich wie folgt:
a)
Kranken- und Pflegeversicherung: steigt von monatlich 3675.- EURO auf 3750.- EURO an, jährlich also 45000.- EURO.
b)
Gesetzliche Rentenversicherung: in den alten Bundesländern 66000.- EURO und neue Bundesländer 55800.- EURO im Jahr. Dies sind auch die Werte für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung.
c)
Knappschaftliche Rentenversicherung: alte Bundesländer 81600.- EURO und neue Bundesländer 68400.- EURO im Jahr.
Die Beitragsbemessungsgrenze beschreibt die Einkommensgrenze, oberhalb derer das Einkommen des Versicherten beitragsfrei bleibt. Somit ist die Beitragsbemessungsgrenze eine Deckelung. Liegt das Bruttoeinkommen darüber, steigt der Beitrag zur Sozialversicherung nicht mehr weiter an. Also nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze wird der Beitrag für die Sozialversicherungsbeiträge berechnet.
Häufig kommt es hier zu Verwechslungen mit der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt). Dieser Wert beschreibt die Grenze, bis zu welcher die Pflicht zur gesetzlichen Versicherung für einen Arbeitnehmer besteht.
Angestellte und Arbeiter sind z.B. in den gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert. Liegt das Bruttoeinkommen über einer bestimmten Grenze, hat der einzelne die Wahl, ob er im System der Sozialversicherung bleiben möchte oder sich lieber privat versichern möchte.
Wer sich also z.B. privat krankenversichern möchte, muss ein Bruttoeinkommen haben, das über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Bisher war es so, dass für einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung die Versicherungspflichtgrenze 3 Jahre lang in Folge überschritten werden musste. Die neue schwarz-gelbe Regierung hat jedoch in Aussicht gestellt, dass dieser Zeitraum verkürzt werden wird.
Die Versicherungspflichtgrenze liegt künftig bei 49950.- EURO im Jahr.
Dieser Grenze gilt für Angestellte und Arbeiter. Selbstständige können sich auch bei einem Einkommen unterhalb dieser Grenze privat versichern. Auch für Studenten gibt es Möglichkeiten zur privaten Krankenversicherung.
Stu-kv.de ist ein Portal, dass sich mit der privaten Krankenversicherung für Studenten befasst. Diese ist bereits für Studenten möglich. Das versicherungsneutrale Portal zeigt den Studenten aber auch auf in welchen Fällen welche Versicherungen unnötig sind. Denn längst sind Studenten als Zielgruppe von cleveren Versicherungsmaklern erkannt.
Antonie Müller
Blumenstr.37
80802 München
E-Mail: a.mueller (at) studentenmail .de
http://www.stu-kv.de
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