(ots) - Was darf ein Wasserverband? Als
öffentlich-rechtlichem Versorger ist ihm eine wirtschaftliche
Tätigkeit auf fachfremdem Gebiet untersagt. Doch es lässt sich
trefflich streiten, was zum Aufgabenkatalog gehört. Ein Spielcasino
ist sicher ebenso tabu wie eine Tankstelle. Auch eine Bio-Fleischerei
klingt im ersten Moment nicht schlüssig. Der
Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband nennt als Grund für den
Betrieb schulische Lehrzwecke: Man könne hier sehr schön die
Zusammenhänge zwischen Grundwasserschutz und Landwirtschaft
aufzeigen. Das Argument mag man als an den Haaren herbeigezogen
bezeichnen. Auf jeden Fall zeigt der Streit, wie dringend eine
gesetzliche Klarstellung ist. Dass ein Wasserverband eine Windanlage
betreibt, um Energie für die Abwasseraufbereitung nebenan zu
gewinnen, sollte erlaubt werden. Ein Tochterunternehmen, das
gewöhnliche gewerbliche Dienstleistungen anbietet und in Konkurrenz
zu Privatfirmen tritt, gehört dagegen verboten. Rot-Grün sollte daher
mit seiner Gesetzesnovelle nicht nur die Kontrollen für die
Wasserverbände verschärfen, sondern auch klare Grenzen für deren
Tätigkeitsfelder ziehen.
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