(ots) - Der niederländische Gewerkschaftsbund Federatie
Nederlandse Vakbeweging (FNV), zwei Gewerkschaften aus Bangladesch
sowie der Bangladescher Nadim Alam haben am Donnerstag vor dem
Handelsgericht Zürich Klage gegen den Fußballweltverband FIFA wegen
der Vergabe der Fußball-WM 2022 an das Wüstenemirat Katar erhoben.
»Wir haben unsere 150-seitige Klageschrift heute eingereicht« sagte
der Züricher Rechtsanwalt David Husmann am Donnerstag gegenüber der
in Berlin erscheinenden Tageszeitung »neues deutschland«
(Freitagausgabe). Husmann vertritt die vier Kläger gemeinsam mit der
niederländischen Menschenrechtsanwältin Liesbeth Zegveld.
Nach Ansicht der Kläger trägt die in Zürich residierende FIFA
durch ihre Vergabe der WM-Endrunde 2022 eine Mitverantwortung an dem
Leid, das Wanderarbeiter auf den WM-Baustellen in Katar wegen der
menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen erfahren. Die FIFA habe bei
ihrem Zuschlag für Katar über das inhumane Kafalasystem in Katar
Bescheid gewusst und damit eine »Persönlichkeitsverletzung« von
Wanderarbeitern wie Nadim Alam in Kauf genommen. »Es geht hier um
Grundsätzliches«, sagt Anwalt Husmann, »nämlich die Frage der
internationalen Verantwortung. Kann es einem Schweizer Unternehmen
gleich sein, was im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit in
einem anderen Land veranstaltet wird? Wir meinen nein. Muss sich ein
Schweizer Unternehmen, das nach außen verlautbart, Menschenrechte
einzuhalten, darauf behaften lassen? Wir meinen ja.«
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