(ots) - Wirklich überraschen kann es nicht, dass viele
Minijobber um den Mindestlohn geprellt werden. Die entsprechende
Untersuchung eines gewerkschaftsnahen Wirtschaftsinstituts ist
gewissermaßen nur eine Bestätigung vergleichbarer Befunde aus der
jüngeren Vergangenheit. So hatte auch schon das hauseigene
Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit ermittelt, dass mehr
als jeder dritte Minijobber rechtswidrig keinen bezahlten Urlaub
erhält und sogar fast jeder zweite bei der auch ihm zustehenden
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leer ausgeht. Ein Grund ist
schlicht die Unkenntnis der Betroffenen über ihre eigenen Rechte. Es
gibt aber auch noch eine andere Ursache. Durch den Mindestlohn
müssten viele Minijobs für die Arbeitgeber eigentlich unrentabel
geworden sein. Schließlich zahlen sie auf den Lohn noch eine
Pauschale von 30 Prozent Steuern und Sozialbeiträgen oben drauf.
Steigt auch noch der Mindestlohn, steigen ihre Kosten gleich an zwei
Stellen. Dabei müsste sich für viele Minijobber streng genommen die
Arbeitszeit verringern. Denn die Verdienstobergrenze von 450 Euro
bleibt ja vom Anstieg des Stundenlohns unberührt. In der Praxis
freilich dürfte es vielfach anders laufen. Minijobs bieten nämlich
auch ein Einfallstor für Schwarzarbeit: Offiziell sind sie legal und
angemeldet, aber unter der Hand wird länger gearbeitet, was sich am
Ende nicht nur für Arbeitgeber rechnet, sondern auch für
Arbeitnehmer. Die einzige Möglichkeit, diesen Missbrauch zu
bekämpfen, sind wirksame Kontrollen. Doch genau daran hapert es. Nach
dem Mindestlohngesetz sollte zwar auch die Zahl der Prüfer spürbar
steigen. Aber in Wirklichkeit geht es hier viel zu schleppend voran.
Für diese Erkenntnis bedarf es übrigens keiner weiteren Studie.
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