(ots) - "Das von der Europäischen Kommission am 10. Januar
2017 veröffentlichte Dienstleistungspaket bietet für das Baugewerbe
keinerlei Mehrwert - vielmehr schafft es neue Einfallstore für
Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit und gefährdet bestehende
Kontrollrechte innerhalb Deutschlands." Dieses erklärte Felix
Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen
Baugewerbes heute in Berlin.
Im Rahmen des Dienstleistungspakets sieht die Europäische
Kommission vor, dass grenzüberschreitend tätige Unternehmen mit Hilfe
einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte leichter im
Ausland tätig werden können. Betriebe sollen diese Karte nutzen
können, um grenzüberschreitend Dienstleistungen in einem anderen
Mitgliedstaat zu erbringen bzw. eine Zweigniederlassung zu gründen.
"Wir begrüßen es grundsätzlich, wenn grenzüberschreitende
Tätigkeiten erleichtert werden. Es darf aber nicht dazu führen, dass
die Gründung von Briefkastenfirmen sowie Scheinselbstständigkeit
durch diese Karte erleichtert wird." So Pakleppa.
"Scheinselbstständige Kolonnen auf deutschen Baustellen sind heute
bereits Realität. Sie dürfen durch Maßnahmen der EU nicht auch noch
gestärkt werden."
Die Vorschläge der EU-Kommission zu einer Elektronischen
Europäischen Dienstleistungskarte zielen daher in die falsche
Richtung und wirken im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale
Beschäftigung kontraproduktiv. Sie laufen gleichzeitig dem eigenen
Ziel der Europäischen Kommission zuwider, verstärkt gegen diese
Phänomene in Europa vorzugehen. Darüber hinaus ist es der Kommission
nicht gelungen, die Befürchtung zu entkräften, dass effektive
Kontrollen der Arbeitsbedingungen im Aufnahmestaat weiterhin
problemlos möglich sein werden. Dafür gibt es zu viele Widersprüche
in den Texten. Es besteht kein Bedarf, den Mitgliedstaaten neue
Anforderungen bei der Prüfung ihrer Berufsreglementierungen
aufzuerlegen. Die Mobilität von Selbständigen und abhängig
Beschäftigten wird bereits heute durch die Richtlinie über die
Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet. Es besteht damit
kein Handlungserfordernis. Auch hat der Europäische Gerichtshof stets
anerkannt, dass jeder Mitgliedstaat eigenverantwortlich bestimmen
kann, welche Berufe er reglementiert und auf welchem Niveau die
Reglementierung erfolgt.
"Der Deutsche Bundestag hat in seinem Beschluss vom Juli 2016 zur
Binnenmarktpolitik der Europäischen Kommission unmissverständlich
klargestellt, dass er Beschränkungen der Regelungskompetenz des
nationalen Gesetzgebers im Bereich der reglementierten Berufe
ablehnt. Dies gilt es jetzt durchzusetzen. Wir erwarten, dass unser
bewährtes System der dualen Ausbildung inklusive der Meisterpflicht
nicht angetastet wird." So Pakleppa abschließend.
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