(ots) - Ab 1. Juli 2017 soll die verpflichtende Abgasmessung
am Endrohr in Kombination mit der elektronischen OBD-Prüfung bei der
Abgasuntersuchung (AU) wieder für alle Kraftfahrzeuge eingeführt
werden. So steht es im Entwurf zur Änderung der AU-Richtlinie aus dem
Bundesverkehrsministerium, der nun den zuständigen obersten
Landesbehörden zur Anhörung weitergeleitet worden ist. Das bisher
gültige zweistufige Verfahren für Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung ab
1.1.2006 soll damit wieder aufgehoben und in eine generelle
Endrohrmessung mit OBD-Prüfung überführt werden.
"Die Einführung der verpflichtenden Endrohrmessung ist ein großer
Erfolg intensiver Verbandsarbeit", lobte ZDK-Präsident Jürgen
Karpinski den Entwurf. "Sie dient dem aktiven Umweltschutz und gibt
insbesondere den Autofahrern ein Stück mehr Sicherheit. Nur auf diese
Weise lässt sich verlässlich ermitteln, welche Emissionen
letztendlich hinten herauskommen. Das ist allein mit der bisher
überwiegend durchgeführten elektronischen OBD-Prüfung nicht möglich."
Der Richtlinienentwurf sieht außerdem die Verschärfung der
Abgas-Grenzwerte vor. Ab 2019 soll darüber hinaus die Partikelanzahl
von Dieselfahrzeugen am Endrohr gemessen werden. Mit seinen über 36
000 anerkannten AU-Betrieben sorgt das Kfz-Gewerbe für die
flächendeckende Umsetzung dieser modernisierten Abgasuntersuchung.
Jährlich werden bundesweit rund 24 Millionen Abgasuntersuchungen
durchgeführt.
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