Seitens des Landgerichts Braunschweig wurde der nächste Schritt im Verfahren gegen Volkswagen unternommen. Mit einem sogenannten Vorlagebeschluss wurde das Kapitalanleger-Musterverfahren, kurz KapMuG-Verfahren, dem Oberlandesgericht bekannt gegeben und um die Durchführung eines Musterverfahrens in Form der Sammelklage gebeten.
(firmenpresse) - Seitens des Landgerichts Braunschweig wurde der nächste Schritt im Verfahren gegen Volkswagen unternommen. Mit einem sogenannten Vorlagebeschluss wurde das Kapitalanleger-Musterverfahren, kurz KapMuG-Verfahren, dem Oberlandesgericht bekannt gegeben und um die Durchführung eines Musterverfahrens in Form der Sammelklage gebeten.
Ziel einer Sammelklage ist es, das für alle an der Klage beteiligten Anleger die streitigen Punkte einheitlich zu klären und bescheiden zu lassen. Auf insgesamt 25 Seiten werden die verschiedenen Pflichtverletzungen vom Landgericht zusammengefasst, welche durch die bisher eingereichten Einzelklagen angezeigt worden sind.
Unter anderem soll festgestellt werden, ob die Verwendung von Abschalteinrichtungen bereits beim ersten Einsatz im Jahr 2005, aber spätestens im Jahr 2007, eine Bekanntgabepflicht (Ad-Hoc-Pflicht) ausgelöst hat. Weiterhin werden auch die Warnungen der Firma Bosch, welche im Jahr 2007 gegenüber VW erfolgt seien sollen und einige Zulassungsverfahren in den Vereinigten Staaten thematisiert, bei welchen wahrheitswidrig die Nutzung der unerlaubten Abschalteinrichtungen verneint worden ist.
Zur Klärung wurde ebenfalls gegeben, ob eine Aufklärung über die Nutzung der Abschalteinrichtungen seitens der Techniker bereits 2011 gegenüber VW erfolgt ist. Weiterhin ist offen, ob die Anleger nicht bereits ab dem 15.05.2014 im Zuge der Ermittlungen seitens der amerikanischen Behörden informiert hätten werden müssen, da eventuell Kenntnis über die Diskrepanz zwischen den Messwerten im Testbetrieb und im realen Betrieb bestand. Gemäß Vorwürfen der Anleger wurde diese Behauptungen durch eigene Tests im Dezember 2014 von Volkswagen nachgeprüft.
Durch das Ka KapMuG soll die Abgasaffäre möglichst umfassend aufgearbeitet werden und auch Feststellungen getroffen werden zu verschiedenen Punkten, zu denen der Konzern VW bis heute keinerlei Stellungnahme abgegeben hat. Im Geschäftsbericht 2015 hat der Konzern selbst die Erfolgsaussichten der deutschen Klagen als unwahrscheinlich eingestuft und keine Rücklagen hierfür gebildet. Aktuelle Entwicklungen und auch verschiedene Großinvestoren und Bundesländer, welche sich den Klagen anschließen wollen, zeigen hingegen, dass die Erfolgsaussichten durchaus höher liegen.
Nach Eröffnung des KapMuG durch das Oberlandesgericht Braunschweig haben Anleger noch sechs Monate Zeit sich dem KapMuG gegen VW durch Erklärung eines Rechtsanwalts bei Gericht anzuschließen. Alle Feststellungen im Rahmen der Sammelklage gelten dann gleichzeitig für oder gegen die alle Beteiligten des Musterverfahrens.
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