(ots) - Am 10. Januar 2017 hat die Europäische Kommission
das "Dienstleistungspaket" vorgelegt. Dieses Paket enthält Vorschläge
zur Einführung einer europäischen Dienstleistungskarte sowie zur
Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von Berufsreglementierungen.
Damit soll der Verwaltungsaufwand für Dienstleister, die ihre
Aktivitäten in andere Mitgliedsstaaten ausweiten möchten, verringert
werden.
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und die
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) lehnen das
Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission ab, da dieses neue
Einfallstore für Schwarzarbeit schafft. Die Dienstleistungskarte
führt das Herkunftslandprinzip durch die Hintertür ein und gefährdet
bestehende Kontrollrechte innerhalb Deutschlands. Der geplante
bürokratische Verhältnismäßigkeitstest bei reglementierten Berufen
greift in unzulässiger Weise in die Regelungskompetenz des nationalen
Gesetzgebers ein.
"Die duale Ausbildung und die Reglementierung von Handwerksberufen
sind ein Grundpfeiler des wirtschaftlichen Erfolgs und haben zu einer
vergleichsweisen niedrigen Jugendarbeitslosigkeit geführt. Das
bewährte System der dualen Ausbildung inklusive der Meisterpflicht
darf nicht angetastet werden." Sagte Robert Feiger,
Bundesvorsitzender der IG BAU.
"Die Europäische Kommission konnte uns mit ihrem Vorschlag nicht
überzeugen, dass mit der elektronischen Dienstleistungskarte die
Kontrolle von Arbeitsbedingungen weiter möglich sein wird. Eher
erscheint es so, dass die Gründung von Briefkastenfirmen gefördert
und Scheinselbständigkeit erleichtert wird", sagte ZDB-Präsident
Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein.
Die IG BAU und der ZDB fordern daher die deutsche Bundesregierung
auf, das Dienstleistungspaket im Europäischen Rat abzulehnen. Der
Deutsche Bundestag und der Bundesrat müssen zudem darauf achten, dass
die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit durch
das Dienstleistungspaket nicht verletzt werden.
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