Selbständige können bei Zuzahlungen Geld sparen
(firmenpresse) - München, 16. Dezember 2009. Selbständige sollten schon zum Jahreswechsel Bilanz ziehen, soweit es um ihre Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlung und Kuren geht. Auch die Praxisgebühr zählt dazu. Das rät die Landesvertretung Bayern der Techniker Krankenkasse (TK) allen gesetzlich krankenversicherten Freiberuflern. Denn: Wer über seine persönliche Belastungsgrenze hinaus zugezahlt hat, kann sich das zuviel bezahlte Geld von seiner Krankenkasse zurückholen.
Erst wenn das Jahresbruttoeinkommen feststeht, kann die persönliche Belastungsgrenze ermittelt werden. "Weil die Einkommen von Selbständigen und Freiberuflern nicht im voraus kalkulierbar sind, steht die persönliche Belastungsgrenze erst nach Ablauf des Jahres fest", erläutert Peter Schieber von der TK in Bayern. Die Obergrenze für alle Zuzahlungen liegt bei zwei Prozent der jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen; schwerwiegend chronisch Kranke müssen maximal ein Prozent bezahlen.
Wer darüber hinaus zugezahlt hat, kann sich das zuviel bezahlte Geld wiederholen: Einfach alle Unterlagen vorlegen und einen Antrag auf Erstattung stellen.
Zur Ermittlung der Belastungs-Obergrenze werden alle gesetzlichen Zuzahlungen zusammengezählt, die dem Versicherten für sich selbst und seine mit im Haushalt lebenden Angehörigen entstanden sind.
Nicht anrechnungsfähig ist der Eigenanteil bei Zahnersatz oder kieferorthopädischen Behandlungen. Auch Privatrezepte, etwa für die Pille, oder Gebühren für privatärztliche Leistungen sowie die Kosten für Reiseimpfungen hat der Gesetzgeber ausdrücklich ausgenommen.
Techniker Krankenkasse
Landesvertretung Bayern
Südwestpark 65, 90449 Nürnberg
Peter Schieber
Tel. 0911 - 23 66-302
mailto:peter.schieber(at)tk-online.de
http://www.tk-online.de/lv-bayern
Die Techniker Krankenkasse (TK) ist eine bundesweite Krankenkasse mit rund 5,1 Millionen Mitgliedern und insgesamt rund 7,3 Millionen Versicherten. Als gesetzliche Krankenversicherung ist die TK eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie wird von einem hauptamtlichen Vorstand geführt. Der 30-köpfige ehrenamtliche Verwaltungsrat besteht je zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten. Über die Zusammensetzung des Verwaltungsrates wird alle sechs Jahre in einer Sozialwahl entschieden.
Gründung: 3. August 1884 in Leipzig als "Eingeschriebene Hilfskasse für Architekten, Ingenieure und Techniker Deutschlands"
Mitglieder: 5,1 Millionen
Familienangehörige: 43 mitversicherte Familienangehörige, je 100 Mitglieder; zum Vergleich: Durchschnitt der Ersatzkassen (ohne TK) 31 je 100 Mitglieder
Versicherte insgesamt: 7,3 Millionen
Haushaltsvolumen 2009: rund 16,6 Milliarden EUR (davon rund 2,4 Milliarden EUR Pflegeversicherung und rund 0,5 Milliarden EUR Umlageversicherung Arbeitgeber)
Mitarbeiter: 11 420 (davon 498 Auszubildende)
Geschäftsstellen: 215
Ehrenamtliche TK-Berater: 10 863 in Betrieben und Hochschulen - Ansprechpartner in Fragen der Sozialversicherung
Beitragssatz: 14,9 Prozent (Arbeitgeber 7,0 Prozent, Arbeitnehmer 7,9 Prozent)
Zahlungen der TK in den Risikostrukturausgleich (RSA): 4,5 Milliarden EUR (im Jahr 2008), 50,1 Milliarden EUR (seit 1994)
Alternierende Vorsitzende Dr. Hans-Heinrich Gerth (Arbeitgebervertreter)
des Verwaltungsrates: Harald Schulte (Versichertenvertreter)
Vorsitzender des Vorstandes: Prof. Dr. Norbert Klusen
stv. Vorsitzender des Vorstandes: Helmuth Doose