(ots) - Ãœber die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses
wird heute in einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages diskutiert. "Der ASB begrüßt die Ausweitung des
Unterhaltsvorschusses", sagt ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch
heute in Berlin. "So werden vor allem Alleinerziehende besser
unterstützt, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben. Auch die Anhebung
der Altersgrenze auf 18 Jahre und die Abschaffung der maximalen
Bezugsdauer von sechs Jahren ist eine deutliche Verbesserung."
Als kritischen Kompromiss bewertet der ASB allerdings die geplante
Aufhebung des Vorrangs des Unterhaltsvorschusses für die älteren
Kinder. Alleinerziehende mit Kindern zwischen 12 und 18 Jahren können
nur Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn sie für das Kind keine SGB
II-Leistungen beziehen oder ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielen.
"Diese Regelung steht im Widerspruch zum Grundprinzip des
Unterhaltsvorschusses, Ersatz für ausbleibende Unterhaltszahlungen
unabhängig von der Einkommenssituation zu leisten", so Ulrich Bauch.
Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ist nur ein Baustein, um
Alleinerziehende bestmöglich zu unterstützen. Ein weiterer wichtiger
Punkt ist der Ausbau von qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten
in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Ulrich Bauch: "Der ASB
engagiert sich seit Jahrzehnten aktiv mit vielfältigen
Betreuungsangeboten in der Kinder- und Jugendhilfe und setzt sich
allein in rund 400 Kindertageseinrichtungen dafür ein, Kindern ein
Aufwachsen mit gleichen Chancen zu ermöglichen."
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