(ots) - Anlässlich der aktuellen Diskussion um sog.
"Zweitlotterien" betont der Deutsche Lottoverband (DLV) sein
Bekenntnis zur Partnerschaft mit den staatlichen
Lotteriegesellschaften. Gleichzeitig wiederholt der Verband jedoch
auch seine Forderung, die Lotterievermittler im Vertrieb nicht weiter
gegenüber den staatlichen Lotterieveranstaltern zu benachteiligen.
"Wir haben bereits vor der Unterzeichnung des 1.
Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) vor den verheerenden Auswirkungen
der Werbe- und Vertriebsbeschränkungen im Lotteriebereich u.a. auf
die Sportförderung gewarnt", so DLV-Präsident Norman Faber. "Der
Lotteriemarkt stagniert, auch weil Lotterien heute mehr denn je in
Konkurrenz zu anderen Glücksspielen stehen." Dass es nur in
Deutschland einen solchen negativen Trend gibt, zeigt der Blick in
andere europäische Länder: Während die Lotterieumsätze in Deutschland
seit Einführung des GlüStV um 26 % von rd. 10 auf 7,3 Mrd. Euro
eingebrochen sind, stiegen sie dort in den vergangenen acht Jahren um
bis zu 64 %. "Dem deutschen Lotto fehlen innovative neue Produkte und
zeitgemäße Werbe- und Vertriebsregelungen. Wir brauchen endlich eine
umfassende neue Lotterie-Regulierung, die den Bedürfnissen einer
digitalen Gesellschaft gerecht wird, um in Zukunft im Wettbewerb
bestehen zu können."
Unabhängige Lotterievermittler hatten vor Inkrafttreten des
umstrittenen GlüStV immer wieder mit neuen Dienstleistungen und
modernen Produkten die Umsätze der staatlichen Lottogesellschaften
angekurbelt. Mitte der 90er Jahre öffnete ein Lotterievermittler das
Internet als neuen Vertriebskanal und erschloss damit jüngere
Zielgruppen für die Lottogesellschaften.
"Rechtssicherheit schaffen!"
Auch den in der vergangenen Woche von den Ministerpräsidenten
unterzeichneten 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) hält
die Europäische Kommission für unzureichend. Der DLV fordert
insbesondere
- die Aufhebung der unverhältnismäßigen Vertriebs- und
Werbebeschränkungen für unabhängige Lotterievermittler;
- eine faire, diskriminierungsfreie Provisionierung der Leistungen
unabhängiger Lotterievermittler (d.h. Rückkehr zu den Regelungen
vor 2008, bzw. wie im hessischen Entwurf zum 2. GlüÄndStV
aufgeführt);
- rechtssichere, adäquate Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich
der Entwicklung innovativer Produkte für Lotterieveranstalter
und -vermittler (als Beispiel dienen u.a. die Niederlande,
Großbritannien oder Tschechien).
"Nur mit einer rechtskonformen kohärenten Gesamtlösung für alle
Glücksspiele können die Lotterieumsätze gesichert und wieder
gesteigert werden", mahnt Faber.
Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband
Tel.: 040/89 00 39 69
info(at)deutscherlottoverband.de
Original-Content von: Deutscher Lottoverband (DLV), übermittelt durch news aktuell