(ots) - Der Deutschen Bank könnte bald ein weiterer
Rechtsstreit ins Haus stehen. Das Unternehmen war an den umstrittenen
Cum-Ex-Geschäften beteiligt. Das zeigen interne Unterlagen, die dem
stern vorliegen, und ein Urteil des Hessischen Finanzgerichts in
Kassel. Bei den Cum-Ex-Deals handelt es sich um Geschäfte rund um den
Dividenden-Stichtag, bei denen Investoren sich Kapitalertragssteuern
erstatten ließen, die vorher nie gezahlt worden waren. Sie kosteten
den deutschen Staat insgesamt geschätzt zwölf Milliarden Euro.
In der Begründung des Urteils des Hessischen Finanzgerichts,
welches eigentlich von Cum-Ex-Aktivitäten der Dresdner Bank handelte,
kommt auch die Deutsche Bank vor. Sie wird hier anonymisiert als
B-Bank bezeichnet. Es geht um Transaktionen aus dem Jahr 2008. Zu
diesem Zeitpunkt, das dachte man bislang, hätte ein neues Gesetz die
Beteiligung inländischer Banken an den dubiosen Deals gestoppt. Nun
weiß man: Das war nicht so.
Daran hatte auch die Deutsche Bank einen Anteil. Sie verrechnete
der Urteilsbegründung zufolge Aktienverkäufe so mit Aktienkäufen,
dass eine eigentlich fällige Kapitalertragssteuer nicht gezahlt
wurde. Das war "unzulässig", stellten die Richter in Kassel klar.
Sie bringen die Bank damit in die Bredouille, denn die Finanzämter
haben nun einen guten Grund zu prüfen, ob das Geldhaus in Haftung zu
nehmen ist. Das Gericht schreibt mit Blick auf die "B-Bank", also die
Deutsche Bank, von einem "systematisch fehlerhaften Vorgehen eines
Kreditinstituts". Die Deutsche Bank wollte sich dem stern gegenüber
nicht dazu äußern.
Dass die Deutsche Bank in die Cum-Ex-Geschäfte verwickelt war,
offenbart sich auch an anderer Stelle. Öffentlich bislang unbekannt
ist ihre Rolle in den Deals des Berliner Immobilienunternehmers
Rafael Roth, ebenfalls 2008 und auch schon 2007. Aufgrund dieser
Geschäfte musste sich die Deutsche Bank bereits der Steuerfahndung
erklären. Die wollte wissen, warum das Institut bei den Geschäften
damals nicht die Kapitalertragssteuer einbehalten und an den Fiskus
abgeführt hatte.
In einem Brief an das Finanzamt Darmstadt, der dem stern vorliegt,
behauptet die Bank, sie sei dazu nicht verpflichtet gewesen. Ihre
Teilnahme an den Deals bezeichnet sie als "rein passive Abwicklung
von Depotüberträgen". Den Verkaufsauftrag selbst habe sie nicht aktiv
ausgeführt. Die Anwälte der Erben des inzwischen verstorbenen
Investors Roth stellen den Sachverhalt gegenüber dem Finanzamt
Wiesbaden in diesem zentralen Punkt anders dar: Die Deutsche Bank
habe den Verkaufsauftrag ausgeführt. Dem stern gegenüber äußert sich
die Bank auch zu diesem Fall nicht.
Gerhard Schick, Grünen-Obmann im Untersuchungsausschuss des
Bundestages zu den Cum-Ex-Geschäften, sagt dem stern: "Wir hatten
bisher nur die Rolle der Bank beim Gesetzgebungsprozess geprüft. Nun
sieht es so aus, als könnten zu den bekannten Rechtsstreitigkeiten
der Deutschen Bank demnächst neue hinzukommen."
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Sabine Grüngreiff,
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