(ots) - Wenn in dieser Sache ein Vorwurf irrig ist, dann
der der ehemaligen Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne),
dass ihr Nach-Nachfolger Heiko Maas mit dem Gesetz gegen
Hassbotschaften im Internet einen "Schnellschuss" losgelassen habe.
Mehr Geduld als der Sozialdemokrat mit Facebook und Co. bewiesen hat,
geht kaum; es grenzte schon an Arbeitsverweigerung. Denn das Treiben
im Netz ist seit Langem bekannt. Ebenso die Tatsache, dass man
rassistische, sexistische, faschistische, homophobe oder gewalttätige
Einträge melden konnte, wie man wollte, und nichts passierte. Maas
hat sehr, sehr lange auf Freiwilligkeit gesetzt - die
Plattformanbieter aber nicht auf die eigene Einsicht. Dann eben die
Knute von Bußgeldern in Millionenhöhe. Natürlich ist das Gesetz ein
rechtlicher Ritt auf der Rasierklinge - die Meinungsfreiheit ist
berührt, wenn Beiträge gelöscht werden. Und am Telefon, so das
Argument der Gegner, darf der Staat ja auch nicht kontrollieren oder
gar verbieten, was gesagt wird. Es ist erstaunlich, wie die
Netzgemeinde die Technologie mal als basisdemokratisches Paradies
überhöht, das kein Gesetz je trüben darf, mal zur bloßen
Ãœbertragungsleitung klein macht, ganz wie es passt. Das Internet ist
aber etwas dazwischen, und deshalb muss all das, was für das normale
menschliche Miteinander gilt - kein Hass, keine Verleumdung, keine
Bedrohung - auch hier gelten. Es muss möglich sein, anonyme Täter
ausfindig zu machen, es muss möglich sein, jemanden wegen Beleidigung
zu verklagen, es muss möglich sein, die Verbreitung von
Hassbotschaften zu stoppen. Auf der einen Seite stehen Algorithmen,
auf der anderen aber echte Opfer aus Fleisch und Blut. Ziel der
Gesetzgebung ist vor allem, dass die Anbieter sich selbst ein
effektives Kontroll- und Beschwerdemanagement zulegen, wie es jedes
Medium selbstverständlich hat. Es erstaunt, mit welcher Verve die
Netzgemeinde mächtige Großkonzerne wie Twitter, Facebook oder Youtube
zu schützen versucht, die ihre Gewinne nicht durch zusätzliche
administrative Aufgaben geschmälert sehen möchten. Weil die Anbieter
selbst entscheiden sollen, was "offensichtlich" eine Hassbotschaft
ist, besteht natürlich die Gefahr des "overblocking" - dass also eher
zu viel gelöscht wird. Das könnte zwar ein reales Problem werden, ist
aber noch keins. Hier wird eine vermutete Praxis der Zukunft
kritisiert, derweil man sich an den erwiesenen Missbräuchen der
Vergangenheit und Gegenwart offenbar weniger stört. Man muss dieses
Gesetz jetzt machen; auch als absolut überfälliges Zeichen, dass die
Demokratie kein rechtsfreier Raum für gegen sie gerichtete
Schießübungen von Nazis, Reichsbürgern, Rassisten oder anderen
paranoiden Leuten ist. Und man muss die Wirkung der Regelungen dann
sorgsam auswerten. Nachjustierung nicht ausgeschlossen.
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