(ots) - Nach der rätselhaften Fahrt in einen Bielefelder
Stadtbahntunnel darf eine 52-jährige Bielefelderin ihren Führerschein
behalten. Das hat die städtische Fahrerlaubnisbehörde nach einem
Gespräch mit der Frau entschieden. »Wir gehen von einem
Augenblickversagen aus und sehen keine akute Wiederholungsgefahr«,
sagt Norman Rosenland (Ordnungsamt) dem Westfalen-Blatt
(Donnerstagsausgabe).
Bereits die Polizei entschied sich damals direkt nach der
Tunnel-Fahrt gegen einen vorzeitigen Führerscheinentzug. Nach
Polizeiangaben hatte die Frau keinen verwirrten Eindruck gemacht -
und stand nicht unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss.
Die Opel-Fahrerin war am 10. Februar um kurz nach halb sechs Uhr
morgens von der Straße aus auf das Gleisbett einer Stadtbahnlinie
geraten. Dort krachte der Opel zunächst mit der rechten Seite gegen
den Bahnsteig und fuhr dann 500 Meter weit in den Tunnel. Die
Bielefelderin gab an, geblendet worden zu sein.
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