(ots) - Ein Parlament ist keine Rummelbude. Besuche im
Landtag durch Schüler- und Erwachsenengruppen sind keine
Butterfahrten, sondern dienen der politischen Information aus erster
Hand. Wer bunte Luftballons, Gummibärchen oder bedruckte T-Shirts
erwartet, ist hier fehl am Platz. Insoweit ist es verständlich, dass
Niedersachsens Parlamentspräsident Bernd Busemann ein strenges Auge
auf möglichen Missbrauch geworfen hat. Es ist völlig richtig, dass
Abgeordnete ihre Besuchergruppen nicht mit Wahlnippes jeglicher Art
eindecken sollen und dürfen. Aber dabei auch gleich das Verteilen des
Grundgesetzes zum Tabu zu erklären, schießt über das Ziel hinaus.
Eine Textversion der deutschen Verfassung - natürlich in neutraler
Form - ist beileibe keine unzulässige Parteienreklame, sondern beste
Werbung für Grundrechte und Gewaltenteilung. In Zeiten, in denen
weltweit und auch hierzulande antidemokratische Tendenzen wachsen,
sollte man doch über jeden neuen Leser des Grundgesetzes mehr als
froh sein. Menschenwürde, persönliche Freiheit, Gleichheit vor dem
Gesetz und all die anderen wichtigen Werte der Verfassung kann man
nicht oft genug weiterverteilen und weiterverbreiten. Auch und gerade
über Abgeordnete.
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