(ots) - Der wegen Beihilfe zum Mord in 300000 Fällen
verurteilte frühere KZ-Wachmann Oskar Gröning muss laut
Staatsanwaltschaft Hannover möglicherweise in Kürze seine vierjährige
Gefängnisstrafe antreten. "Der von uns beauftragte Amtsarzt hat ihm
jetzt die grundsätzliche Haftfähigkeit bescheinigt", sagte
Staatsanwältin Kathrin Söfker dem Bremer WESER-KURIER. Voraussetzung
sei allerdings, dass die medizinische und pflegerische Betreuung des
95-Jährigen in einer Justizvollzugsanstalt gewährleistet sei. Dafür
kämen mehrere Standorte in Niedersachsen in Betracht, erklärte
Söfker. Zunächst aber erhielten Gröning und sein Verteidiger noch
Gelegenheit zur Stellungnahme.
Das Landgericht Lüneburg hatte Gröning am 15. Juli 2015 für seine
Beteiligung am Massenmord im Vernichtungslager Auschwitz zu vier
Jahren Haft verurteilt. Der Nachweis einer konkreten Tötungshandlung
sei dafür nicht erforderlich. Es reiche, dass der frühere SS-Mann
durch seine Buchhalter-Tätigkeiten im KZ zum reibungslosen Ablauf
der Mordmaschinerie der Nationalsozialisten beigetragen habe. Im
vergangenen Herbst bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das
Lüneburger Urteil.
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