(ots) - Gut, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt
angeordnet hat, den Strafprozess zur Loveparade-Katastrophe 2010 in
Duisburg doch stattfinden zu lassen. Auch wenn es kaum zu einer
Verurteilung kommen dürfte. Das Landgericht Duisburg selbst hatte das
zentrale Beweismittel der Anklage, ein Gutachten des britischen
Panikforschers Keith Still, für so fehlerhaft gehalten, dass es den
Prozess ursprünglich gar nicht eröffnen wollte. Eine Steilvorlage für
die Verteidiger, die das Papier in der Hauptverhandlung zerfetzen
werden.
Verbockt hat die Aufarbeitung die Staatsanwaltschaft. Sie hatte
sich früh darauf festgelegt, nur die Stadtverwaltung Duisburg und den
Veranstalter ins Visier zu nehmen. Ihre These: Schon die Genehmigung
musste zur Katastrophe führen. Das dürfte allerdings kaum zu beweisen
sein. Stattdessen wäre es zielführend gewesen, sich auf nachweisliche
Mängel bei der Durchführung der Loveparade zu konzentrieren. So zum
Beispiel wurden zwischenzeitlich die im Sicherheitskonzept zwingend
vorgesehenen Vorsperren am Tunneleingang aus nicht nachvollziehbaren
Gründen geöffnet. Deshalb gehören unter anderem auch Polizisten in
Duisburg auf die Anklagebank.
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