(ots) - "Das Arbeitsministerium hat kurz vor Ostern die
alte Sonnenschein-Richtlinie der EU-Kommission von vor zehn Jahren
wieder aufleben lassen. Den betroffenen Arbeitnehmern wird darin die
Mündigkeit abgesprochen und die Betriebe mit Milliardenkosten
belastet." So bewertete der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands
des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, die kurz vor Ostern
vorgelegte Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Geplant ist, alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im
Zeitraum Mai - September täglich mehr als drei Stunden im Freien
arbeiten, einem jährlichen Hautscreening zu unterziehen. Dabei soll,
unabhängig welche Körperbereiche tatsächlich dem Sonnenschein
ausgesetzt sind, eine sog. Ganzkörperinspektion vorgenommen werden.
Rund zwei Millionen Beschäftigte der deutschen Bauwirtschaft wären
von einer solchen Regelung betroffen. "Es ist zwar verständlich, dass
der Verband der Dermatologen eine solche Regelung unterstützt; ob sie
der Sache dient und die Beschäftigten tatsächlich auch schützt, steht
auf einem anderen Blatt Papier." So Pakleppa weiter. "Darüber hinaus
stellt sich zum einen die Frage, ob es überhaupt Kapazitäten für
solche Untersuchungen gäbe, denn neben der Bauwirtschaft sind auch
andere Branchen, wie z.B. Gastronomie und Landwirtschaft, betroffen."
Zum anderen ist fraglich, ob die Beschäftigten einen solchen
Vorsorgetermin wahrnehmen würden. Denn trotz des bekannten Risikos
von hoher Sonneneinstrahlung verhalten sich viele Menschen nicht
entsprechend. "Warum sollte das auf Baustellen besser funktionieren?"
fragte Pakleppa. Wenn aber die Beschäftigten nicht zum Arzt gehen,
dürfen sie, so der Wille der Verordnung, auch nicht mehr auf der
Baustelle arbeiten, was schlussendlich dazu führt, dass nicht mehr
gebaut werden kann.
Schon heute werden jährlich rund 450.000 Beschäftigte durch den
arbeitsmedizinischen Dienst der Berufsgenossenschaft regelmäßig
untersucht. Dabei wird auch ein Hautscreening vorgenommen. Bei den
Präventionsveranstaltungen und -beratungen der BG wird immer auf
richtigen Sonnenschutz, z.B. durch entsprechendes Eincremen, aber
auch durch passende Kleidung hingewiesen. "Wir halten die
Präventionsarbeit der BG sowie die Eigenverantwortung der
Beschäftigten an dieser Stelle für am wichtigsten. Hier kann mit
E-learning und der modernen Digitalmedizin mehr erreicht werden also
mit Pflichtuntersuchungen. Eine App, die die Beschäftigten darüber
informiert, wie sie sich am besten schützen können, ist der bessere
Weg. Denn letztlich ist bei Hautschädigungen nicht nachzuweisen, ob
diese aufgrund der beruflichen Tätigkeit oder der
Freizeitbeschäftigung entstanden sind. Die Beschäftigten sind es, die
darauf achten müssen, ob sie entsprechenden Sonnenschutz verwenden
oder im Sommer doch lieber mit freiem Oberkörper und kurzen Hosen auf
den Baustellen erscheinen, was sie laut Arbeitsschutz sowieso nicht
dürften. " So Pakleppa.
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