(ots) - Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) bedauert
die Entscheidung des Deutschen Bundestags, das Bankgeheimnis
endgültig abzuschaffen. Die Steuerbehörden können somit in Zukunft
unbegrenzt und ohne Anfangsverdacht Einblicke in Bankkonten nehmen.
Dies ermöglicht das heute verabschiedete
Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz. Es hebt den § 30a der
Abgabenordnung auf, der die Finanzämter anwies, auf das besondere
Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunde Rücksicht zu nehmen. Für
Sammelauskünfte, die bislang nur unter bestimmten Voraussetzungen
erlaubt waren, werden die Hürden wesentlich gesenkt.
"Das geht sehr weit", kommentiert GVB-Präsident Jürgen Gros den
Beschluss. Zwar sei es richtig, mit harten Bandagen gegen
Steuerkriminalität zu kämpfen. Dies werde auch von den bayerischen
Volksbanken und Raiffeisenbanken mit Nachdruck unterstützt. Jedoch
würden durch die neue Rechtslage alle Bankkunden unter
Generalverdacht gestellt. Gros weiter: "Das Vertrauensverhältnis
zwischen Kunde und Bank leidet enorm, wenn ohne seine Kenntnis
massenhaft Daten vom Fiskus abgefragt werden."
Zudem kritisiert der Verbandspräsident das Abrücken vom bewährten
Prinzip der verdachtsbezogenen Überwachung: "Die Steuerbehörden
können künftig nach Gutdünken uneingeschränkt Kundendaten
durchforsten", so Gros. "Das ist ein weiterer Schritt hin zum
gläsernen Bürger."
Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt die
Interessen von 1.278 genossenschaftlichen Unternehmen. Dazu zählen
260 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.018 ländliche und
gewerbliche Unternehmen mit insgesamt rund 51.000 Beschäftigten und
2,9 Millionen Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen
Genossenschaften eine der größten mittelständischen
Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. (Stand: 31.12.2016)
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