(ots) - Die Nutzungsverordnung zur Haltung von
Mastschweinen ist laut einem von Greenpeace in Auftrag gegebenen
Rechtsgutachten verfassungswidrig und verstößt gegen das
Tierschutzgesetz. Unter anderem Ländervertretungen haben die
Möglichkeit in Karlsruhe zu klagen. Mit einigen Landesregierungen sei
Greenpeace darüber bereits im Gespräch, so Greenpece-Pressesprecherin
Stephanie Töwe nach der Veröffentlichung am Mittwoch in Berlin.
Konkrete Ãœberlegungen gibt es dazu innerhalb des neuen Berliner
Senats. Die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz unter dem neuen
Grünen-Senator Dirk Behrendt hält das Rechtsgutachten für »juristisch
tragbar« und prüft nun, ob sie dem Senat eine Normenkontrollklage
vorschlagen soll. Das bestätigte Sprecher Sebastian Brux gegenüber
der in Berlin erscheinenden Tageszeitung »neues deutschland«
(Donnerstagsausgabe). Niedersachsens Landwirtschaftsminister
Christian Meyer (Grüne) begrüßte das Gutachten gegenüber »neues
deutschland« ebenfalls: »Schon lange haben viele Zweifel daran, ob
die heutige Schweinehaltung mit dem Tierschutz im Grundgesetz
vereinbar ist«, sagte Meyer. Statt einer Normenkontrollklage verwies
er allerdings auf die neu eingeführte Tierschutzverbandsklage und
forderte, die Landwirte auf dem Weg finanziell zu unterstützen.
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