(ots) - Wie viel Geld Eltern für die Betreuung behinderter
Kinder aufbringen müssen, ist in Norddeutschland stark vom Wohnort
abhängig. Dies haben Recherchen des NDR ergeben. Während manche
Landkreise bei den Hort-Gebühren keinen Unterschied zwischen
behinderten und nicht-behinderten Kindern machen, fallen in anderen
Kommunen zusätzliche Kosten von mehreren hundert Euro pro Monat an.
Der Sozialverband Deutschland kritisierte die uneinheitliche Handhabe
und forderte, bundesweit auf zusätzliche Kosten zu verzichten.
Nach den Recherchen der Radiosender NDR Info und NDR 1
Niedersachsen müssen Eltern behinderter Kinder beispielsweise in den
Landkreisen Cloppenburg und Emsland deutlich mehr für die
Hort-Betreuung zahlen als Eltern von Kindern ohne Handicap. Im Fall
einer Mutter aus Lingen betragen die Mehrkosten 550 Euro im Monat.
Die Kommunen berufen sich dabei auf das Sozialgesetzbuch. Demnach
haben behinderte Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf die Ãœbernahme
von Kosten, die durch Hilfen zur Schulbildung entstehen. Bei
Maßnahmen im Hort handelt es sich dem Landkreis Emsland zufolge
dagegen um so genannte "Leistungen zur Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft". An diesen Mehrkosten - zum Beispiel durch die
Bereitstellung eines gesonderten Integrationshelfers - könnten Eltern
laut Gesetz daher beteiligt werden. Der Landrat des Landkreises
Emsland, Reinhard Winter, sagte dazu dem NDR: "Der Landkreis Emsland
wird für die korrekte Ausführung von Gesetzen kritisiert."
In anderen Regionen in Niedersachsen fallen bei der Hortbetreuung
behinderter Kinder dagegen keine zusätzlichen Gebühren für die Eltern
an. So etwa in der Stadt Emden, im Landkreis Lüchow-Dannenberg, und
in der Region Hannover. In Hamburg wird ebenfalls kein Unterschied
zwischen einem Hort, in dem die Schulbildung und einem Hort, in dem
die Teilhabe im Vordergrund steht, gemacht. Schulbehörden-Sprecher
Peter Albrecht erklärte dem NDR, deshalb entstünden in Hamburg für
alle Eltern einheitliche Kosten bei der Betreuung ab 16 Uhr: "Je
nachdem wie viel Einkommen eine Familie hat, beteiligen wir sie
daran, aber es ist keine Differenzierung hinsichtlich der Frage, ob
man einen besonderen Förderbedarf für das Kind hat oder nicht."
Anders in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern: Hier
erklärten die Sozialministerien, das Sozialgesetzbuch erlaube auch
ihren Kommunen, Eltern behinderter Kinder in besonderem Maße an den
Betreuungskosten in bestimmten Horten zu beteiligen.
Der Sozialverband Deutschland kritisiert diese uneinheitliche
Handhabe. Die Landesgeschäftsführerin des Sozialverbandes Hamburg,
Karin Wöhrmann, sagte in jeder Form des Horts finde Bildung statt,
deshalb dürfe es dort auch grundsätzlich keine finanzielle
Mehrbelastung für Eltern behinderter Kinder geben. "Bildung kann sich
nicht nur auf schulische Bildung beziehen, sondern Bildung ist
letztlich auch Teilhabe an der Gesellschaft. Bildung ist
Sozialverhalten." Für Eltern behinderter Kinder dürfen nach Ansicht
von Wöhrmann bundesweit keine zusätzlichen Kosten für die Betreuung
ihrer Kinder in Hort-Einrichtungen entstehen. "Es führt natürlich
dazu, dass die Eltern sich überlegen, ob sie ihr behindertes Kind in
den Hort geben oder zuhause lassen. Das steht völlig dem Gedanken der
Inklusion entgegen", so Wöhrmann.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und
Gleichstellung in Schleswig-Holstein fordert in diesem Zusammenhang
ebenfalls Nachbesserungen im Sozialgesetzbuch. In einer Stellungnahme
erklärte Ministeriumssprecher Christian Kohl: "Die Länder haben sich
für eine bundesweit einheitliche Regelung eingesetzt - bislang wurde
dies in der Sozialgesetzgebung noch nicht aufgenommen.".
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