(ots) - Dass Cannabis vielen schwerkranken Patienten helfen
kann, das ist eine berechtigte Hoffnung. Allerdings ist bislang nicht
klar, welche Patienten mit welchen Erkrankungen tatsächlich in
welchem Maß profitieren können. Immerhin muss auch beim Cannabis auf
Rezept, so wie bei anderen Arzneimitteln, zwischen Wirksamkeit und
Nebenwirkungen abgewogen werden. Insofern hat der Spitzenverband der
Gesetzlichen Krankenversicherung sicherlich recht, darauf
hinzuweisen, dass der wissenschaftliche Nachweis zur Wirksamkeit noch
nicht erbracht ist. Solche Studien sind dringend notwendig. Auch zum
Schutz der Patienten. Deshalb ist es richtig, dass mit Inkrafttreten
des neuen Gesetzes die Bundesopiumstelle mit einer solchen Studie
beauftragt wurde.
Der Spitzenverband der GKV hat natürlich noch ein anderes
Interesse, es geht auch ums Geld. Wegen der mauen Studienlage kann
derzeit nämlich theoretisch jede Krankheit mit den Wirkstoffen der
Hanfpflanze behandelt werden, weil es keine verbindliche
Indikationsliste gibt. Patienten müssen sich aber derzeit keine
Sorgen machen, denn die Krankenkassen müssen eine Ablehnung sehr gut
begründen können.
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