(ots) - Einen solchen gesetzgeberischen Kraftakt mit
allein 13 Grundgesetzänderungen bekommt offenbar nur eine große
Koalition hin. Schwarz-Rot in Berlin hat zum Ende der Wahlperiode
noch einmal hart gearbeitet und gleich mehrere große Steine aus dem
Weg geräumt. Wahrscheinlich wird man erst im Abstand von einigen
Jahren wirklich ermessen können, ob es sich um historische Reformen
oder doch nur um Reförmchen handelt. Aus heutiger Sicht betrachtet,
überwiegen jedoch die Vorzüge. Der Freistaat Bayern etwa ist einer
der großen Profiteure des neuen Bund-Länder-Finanzausgleichs. Seit
Jahren schon attackieren CSU-Politiker, nicht nur Horst Seehofer und
Markus Söder, den alten Länder-Finanzausgleich wie Don Quichote die
Windmühlen. Selbst eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wurde
eingereicht, zusammen mit Hessen, gegen die ungerechte
Geldverteilerei der Bundesländer untereinander, dem vertikalen
Finanzausgleich. Und in der Tat stößt es im Freistaat zu Recht sauer
auf, dass bayerische Ausgleichs-Milliarden anderswo für Erleichterung
in den Landeskassen sorgen. Das mittlerweile rot-rot-grün regierte
Berlin war und ist dabei die beliebteste Zielscheibe der Pfeile aus
München. Der föderale Finanzausgleich zwischen den Bundesländern war
über die Jahre zu einem gigantischen Umverteilmechanismus verkommen,
bei dem die ärmeren Länder kaum noch Anreize hatten, die eigene
Wirtschaft, die eigenen Steuereinnahmen anzukurbeln. Geld kam doch
sowieso. Gerade mal vier Geberländer - Baden-Württemberg, Bayern,
Hessen und Hamburg - löhnten für zwölf Nehmerländer. Bayern, das bis
in die 60er Jahre selbst in den Genuss des Finanzausgleiches gekommen
war, zahlte zuletzt pro Jahr mehr in den Ausgleichstopf ein, als es
jemals daraus bekommen hatte. Insofern wurde gestern etwas
ausgleichende Gerechtigkeit geschaffen beziehungsweise
wiederhergestellt. Dieses fiskalische Kunststück kommt zustande,
indem der bisherige Ausgleich zwischen den Bundesländern völlig
abgeschafft wird. Dafür macht der Bund die Schatulle auf und
überweist jedes Jahr rund zehn Milliarden Euro an die Länder. Klingt
einfach, ist es aber nicht. Denn zur Verteilung nach der
Einwohnerzahl kommt etwa noch ein kompliziertes System der Zu- und
Abschläge je nach der Finanzkraft des Landes. Mehr Gerechtigkeit
heißt an dieser Stelle leider: Einfacher wird es nicht. Ein wenig
zumindest wird nun auch jener Unsinn repariert, den die damalige
Großkoalition vor elf Jahren verzapft hatte: Stichwort
Kooperationsverbot. Dem Bund wurde seinerzeit völlig untersagt, sich
in die Bildungspolitik der Länder einzumischen, ja auch nur einen
Euro dafür zu überweisen. Längst ist dieser Anachronismus an vielen
Stellen durchlöchert worden, etwa beim Bafög, das der Bund alleine
zahlt. Damit ist zwar längst nicht gleiches Niveau der Schulen in
Bayern einerseits oder in Nordrhein-Westfalen andererseits erreicht,
doch Weichen dafür werden gestellt. Dass der Bund nicht nur mehr Geld
gibt - auch an die Kommunen übrigens! -, sondern im Gegenzug zudem
mehr Kontrolle über die Verwendung der Steuergelder haben will, ist
eigentlich nur folgerichtig. Die neu zu schaffende Mammut-Behörde
einer Bundes-Infrastruktur-Gesellschaft etwa wird den Bau und die
Erhaltung von Autobahnen und Bundesstraßen endlich so beschleunigen,
wie es die Verkehre des 21. Jahrhunderts erfordern. Der Bund kann aus
einer Hand planen, finanzieren und bauen, wo bislang oft
landespoltische Begrenztheiten und Unvermögen Stau verursachten.
Alles in allem: Der neue Bund-Länder-Pakt hat viele Gewinner. Die
wenigen Nörgler dürften bald verstummen.
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